Wir können gern telefonieren. Für die Bundesregierung will ich nur sagen: Der Gesetzentwurf, der mir vorschwebt und der jetzt in der Abstimmung ist, ist da, glaube ich, schon ein bisschen weiter, als Sie denken. Es wird nicht so sein, dass das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Beispiel durch Besuche vom Arbeitgeber angetastet wird, sondern es geht um Hinweise für Arbeitsschutzstandards im Homeoffice.
Das Zweite, was Sie angesprochen haben, sind steuerliche Fragen. Die stellen sich in vielerlei Hinsicht. Sie sind jetzt nicht Teil meines Gesetzentwurfs, weil es, wie gesagt, einer ist, der in meinem Kompetenzbereich liegt. Aber es gibt ja eine Reihe von Diskussionen. Zum Beispiel ist die steuerliche Absetzbarkeit ein großes Thema. Bisher kann man nur ein wirkliches Arbeitszimmer geltend machen. Wer hat das schon? – Das sind Diskussionen, die geführt werden. Das muss im politischen Raum geklärt werden. Aber man muss natürlich auch die finanziellen Folgen im Kopf haben bei all dem, was man sich steuerrechtlich wünschen mag.