Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, noch mal zurück zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen hat in der schlachtenden und zerlegenden Industrie zu skandalösen Missbräuchen geführt; Sie haben das im Eingangsstatement ausgeführt. Keinen missbräuchlichen Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten oder Zeitarbeitern gab und gibt es dagegen in der allein verarbeitenden – nicht schlachtenden und nicht zerlegenden – Fleischindustrie. Das haben die Sachverständigen in der Anhörung und auch der NRW-Minister Laumann ausgeführt und bestätigt. Gerade diese Unternehmen sind aber betroffen vom übermächtigen Lebensmitteleinzelhandel auf der Absatzseite und von der übermächtigen Zerlege- und Schlachtindustrie auf der Beschaffungsseite und sind oft sehr anständig. Saisonale Spitzen mögen sie einplanen können, Sonderaktionen des Lebensmitteleinzelhandels dagegen nicht. Und eine coronabedingte Quarantäne für die Stammbelegschaft kann man auch nicht einplanen. Deshalb die Frage: Welches Schutzziel genau verfolgt die Bundesregierung mit dem Verbot von Arbeitnehmerüberlassung für die allein fleischverarbeitende mittelständische Industrie?