Ich antworte unter Einhaltung der Regeln, Herr Präsident, im Telegrammstil. – Erstens. Wir haben, glaube ich, trotz der Coronabedingungen und der Tatsache, dass wir nicht physisch zusammenkommen konnten, im europäischen Arbeits- und Sozialministerrat schon eine Reihe von Dingen bewegt. Wir hatten auf dem letzten Rat zum Beispiel Ratsschlussfolgerungen für eine europäische Mindestsicherung, die im Kampf gegen Armut die Kommission auffordern, weitere Schritte für verlässliche Grundsicherungssysteme zu machen. Sie sollen diskriminierungsfrei sein, sie sollen angemessen sein, und sie sollen Menschen, wo immer es geht, auch helfen, aus der Grundsicherung oder einer Mindestsicherung durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik wieder rauszukommen. Die verlängerte Jugendgarantie ist in diesen Zeiten auch ein ganz, ganz wichtiges Signal an die Jugend Europas und schafft eine Chance auf Ausbildung und Beschäftigung. Das sind zwei ganz akute Dinge gewesen beim letzten EPSCO.
Es gibt drei Dinge, die wir noch vor uns haben. Da ist erstens die Frage: Wie gehen wir mit Plattformökonomie um? Es gibt zweitens den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne und zur Stärkung von Sozialpartnerschaft. Es gibt drittens ein Aktionsprogramm zur Stärkung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten, um diese auf europäischer Ebene voranzubringen.
Eine Sache habe ich eben im Zusammenhang mit der Frage zum Arbeitsschutzkontrollgesetz vergessen: Ich bin froh, dass wir uns mit den Mitgliedstaaten auf Maßnahmen zum Schutz von Saisonarbeitskräften in Europa verständigt haben; denn die leiden unter dieser Pandemie besonders.