Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anschläge der letzten Wochen in Österreich, in Frankreich und in Deutschland haben uns gezeigt, dass die Gefahr des Terrorismus nach wie vor besteht. Nicht immer, aber immer wieder sind es Alltagsgegenstände, die bei solchen Straftaten als Waffen verwendet werden.
Das kann ein Küchenmesser sein, das in einem Geschäft erworben wurde, wie bei dem Anschlag Anfang Oktober in Dresden. Das können auch Rizinussamen sein, die im Internet bestellt worden sind, wie bei einem geplanten Anschlag im Jahr 2018 in Köln, der von unseren Sicherheitsbehörden vereitelt worden ist. Das kann aber auch, wie im Jahr 2011 in Norwegen, Ammoniumnitrat sein, das als Dünger erworben worden ist und dann anschließend in eine gefährliche Autobombe umgewandelt wurde.
Heute soll es um die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe gehen. Der europäische Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr dazu eine Verordnung vorgelegt. Die Bundesregierung legt uns heute eine Begleitgesetzgebung vor. Dabei geht es insbesondere darum, dass in den Ländern Kontaktstellen geschaffen und die Sicherheitsbehörden mit Kontrollbefugnissen ausgestattet werden sollen.
Insgesamt – das kann man, glaube ich, sagen – ist der vorgelegte Gesetzentwurf angemessen und ausgeglichen, und deswegen wird die Fraktion der Freien Demokraten auch zustimmen. Ich will aber zwei kritische Anmerkungen zu dem Regierungskonzept machen:
Erstens. Die neuen Regelungen – das geht auch aus den Stellungnahmen des Bundesrates hervor – sind in bürokratischer Hinsicht eine erhebliche Belastung für die Wirtschaft. Es entstehen zusätzliche Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zudem erheblichen Strafandrohungen ausgesetzt sehen. Außerdem – der Kollege Henrichmann hat es erwähnt – gibt es einschneidende Ermittlungsbefugnisse in diesen Bereichen.
Angesichts dieser Einschnitte ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Bundesregierung, warum CDU/CSU und SPD von einer möglichen Ausnahmegenehmigung für bestimmte Stoffe keinen Gebrauch gemacht haben. Das sieht die Verordnung nämlich ausdrücklich vor. Wir erleben hier wieder einmal, dass die Bundesregierung europäische Vorgaben überobligationsmäßig umsetzt. Das kennen wir schon aus anderen Bereichen, die in diesem Zusammenhang immer wieder zum Tragen kommen, zum Beispiel beim Waffenrecht – ich erinnere an die EU-Feuerwaffenrichtlinie –, wo Sie wiederum das europäische Recht überobligationsmäßig umgesetzt haben und die betroffenen Kreise mit unnützer Bürokratie überziehen. Das stößt auf deutliche Kritik der Freien Demokraten.
Zweitens haben die Freien Demokraten im vergangenen Jahr mit einer Kleinen Anfrage zum Thema „Handel mit Explosivgrundstoffen und giftigen Substanzen im Internet“ darauf aufmerksam gemacht, dass es oft gar nicht um das Recht geht, sondern um die tatsächliche Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und Onlineplattformen, auf denen man entsprechende Stoffe bestellen kann. Es ist richtig: Sowohl der Staat als auch private Unternehmen müssen daran mitarbeiten, dass das geltende Recht umgesetzt wird, und bei der Verhinderung von solchen Taten zusammenwirken.
Aber wir müssen die Kriterien bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und Onlineplattformen im Internet auch klar, transparent und rechtsstaatlich benennen. Wir können heute nicht erkennen, nach welchen Kriterien Onlineplattformen und Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten. Sie haben sich in der Antwort auf die entsprechende Anfrage auch geweigert, das einmal transparent für die Bürger und die betroffenen Rechtskreise darzulegen. Das geht so nicht. Hier erwarten wir mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit und mehr Transparenz. Wir stimmen gerne zu, werden aber das weitere Verfahren sehr aufmerksam beobachten.
Vielen Dank.