Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte mit dem Gute-KiTa-Gesetz damit begonnen, Gesetzen Namen zu geben, die man sich endlich merken kann. Leider wird sich vermutlich kaum jemand an das Gesetz erinnern, das wir jetzt in zweiter und dritter Lesung hier beraten, nämlich das Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder.
Eigentlich ist das total schade; denn mit diesem Gesetz und den Vorgängergesetzen unterstützen wir von Bundesseite seit 2015 die Länder und Kommunen sehr verlässlich bei der Integration von Geflüchteten. In diesem Gesetz sind es 653 Millionen Euro.
Hinzu kommt die Unterstützung kleinerer Bundesländer durch eine Erhöhung der sogenannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen um 103 Millionen Euro pro Jahr und vor allem – das ist besonders wichtig in diesem Gesetz – auch durch eine Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Höhe von 200 Millionen Euro als erste Tranche von insgesamt 3,1 Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Das nehmen wir in die Hand, damit wir sofort, aber auch in den nächsten Jahren mehr Personal für den Gesundheitsdienst gewinnen können, damit wir die Digitalisierung voranbringen und die Strukturen modernisieren können, damit wir aber auch die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitswesens steigern können.
Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass man dieses Gesetz auch hätte nennen können „Die-Koalition-hält-Wort-Gesetz“ oder „Bund-und-Land-Hand-in-Hand-Gesetz“. Das würde jedenfalls ziemlich gut passen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich das mal in Gänze an: 5 Milliarden Euro beim DigitalPakt Schule, vier Kitainvestitionsprogramme mit insgesamt 4,4 Milliarden Euro, 3 Milliarden Euro beim Onlinezugangsgesetz, weitere Investitionen in die Bereitschaftspolizeien der Länder, 5,5 Milliarden Euro beim Gute-KiTa-Gesetz und ein paar Milliarden Euro beim erst vorhin beschlossenen Ganztagsfinanzierungsgesetz.
Das alles zeigt an: Der Bund nimmt seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr und unterstützt Länder und Kommunen. Das gilt auch, aber eben nicht nur, in Zeiten einer Pandemie.
Uns – das muss man an dieser Stelle ganz klar sagen – kommt es in erster Linie darauf an, die Probleme der Menschen zu lösen und die Herausforderungen in unserem Land anzugehen. Dafür interessieren sich, meine ich, die Menschen viel mehr als für die Frage, wer jetzt akribisch ganz genau wofür zuständig ist.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man sagen: Dieses Gesetz liefert sehr viel Gutes, auch Klarheit. Auch wenn der Name etwas holprig geraten ist, sagen wir: Hier muss man zustimmen. Ich glaube, es täte uns allen sehr gut, wenn wir hier eine breite Mehrheit zustande bringen könnten.
Ganz herzlichen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Peter Boehringer, AfD-Fraktion.