Herr Kollege Ernst, ich will die Frage gerne beantworten. Sie sollten vielleicht sehen, dass wir nicht nur das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz machen, sondern auch eine Reihe von anderen Gesetzen, wo wir auch Regelungen im Bereich des Arbeitsrechtes und des Schutzes am Arbeitsplatz treffen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage. Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass wir hier ein Gesetz machen, das einen Freibrief für die Bundesregierung bedeutet?
– Nein, wissen Sie, dass die Zwischenrufe von Ihnen kommen, wundert mich nicht.
Vor wenigen Wochen haben genau Sie so argumentiert, wie das der Herr Ernst jetzt macht. Nur: Falsch bleibt falsch. Falsch bleibt falsch!
Wir möchten gerne in das Infektionsschutzgesetz einen § 28b einfügen. Im Absatz 1 stehen zehn Maßnahmen drin. Das hat nicht die Bundesregierung entwickelt;
das haben die Bundestagsfraktionen der Union und der SPD vorgeschlagen, und sie stellen das hier heute und am kommenden Mittwoch zur Abstimmung. Das entscheidet das Parlament. Im Absatz 6 steht eine Verordnungsermächtigung drin, und zwar mit dem Zustimmungsvorbehalt von Bundesrat und Bundestag. Was ist denn daran ein Freibrief für die Bundesregierung?
Wenn Sie ins Gesetz schauen, dann sehen Sie, dass das, was Sie hier sagen, nichts, aber auch rein gar nichts mit der Wahrheit zu tun hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was wir hier vorlegen, ist ein Mix unterschiedlicher Maßnahmen, weil wir ganz genau wissen, dass nicht eine einzige Maßnahme die Wirkung erzielen wird, sondern nur die Summe dieser Maßnahmen. Wenn Sie jetzt hingehen und einzelne Maßnahmen herausgreifen, diskreditieren und mit Gutachten kommen, die Ihnen gerade in den Kram passen –
das hat auch die FDP gemacht, das hat der Herr Lindner gemacht –, dann ist das einfach nicht in Ordnung, sondern dann sollten Sie das gesamte Bild zitieren.
Wir haben sehr gute Gutachten beispielsweise aus Kanada. Da hat man die Provinzen Quebec und Ontario untersucht. In Quebec gibt es eine Ausgangsbeschränkung. Da hat man festgestellt, dass im Vergleich zur Provinz Ontario die Bewegungen um 31 Prozent zurückgegangen sind. Das führt dazu, dass die Reproduktionsquote um 13 Prozent zurückgeht. Und wenn die Reproduktionsquote zurückgeht, führt das wiederum dazu – nicht durch die Ausgangsbeschränkungen alleine, aber durch die Ausgangsbeschränkungen in einem Bündel von Maßnahmen –, dass wir damit erreichen, dass das Gesundheitssystem entlastet wird und insbesondere die Intensivstationen.
Es ist doch offensichtlich – das hat hier noch keiner bestritten –, dass wir die Hilferufe der Notfall- und Intensivmediziner nicht in den Wind schlagen dürfen. Wir haben ständig steigende Belastungen auf den Intensivstationen. Der Höchststand von 6 000 Intensivpatienten mit Covid-19 wird wahrscheinlich noch in diesem Monat erreicht. Deswegen war der einzig richtige Satz in der Rede von Herrn Bartsch, dass wir zehn nach zwölf und nicht zehn vor zwölf haben. Das ist zutreffend, das ist richtig. Daraus muss man doch auch Konsequenzen ziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs. Das ist eine ziemlich impulsive Debatte, die wir hier erleben.
Das ist auch vollkommen in Ordnung. Aber ich möchte einfach dazu aufrufen, dass wir uns alle zusammenreißen und vor dem Hintergrund dieser Analyse, die ja weitestgehend geteilt wird, in den nächsten Tagen daran arbeiten, dieses gute Gesetz noch besser zu machen. Auch hier sage ich wieder: Wir reichen Ihnen ausdrücklich die Hand. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen schauen, wie wir dieses Gesetz noch besser und noch effektiver machen können.
Natürlich, Frau Göring-Eckardt, gibt es Ansatzpunkte, wo man etwas tun kann. Sie haben das Thema Schulen angesprochen. Ja, das, was da geplant ist, ist noch keine gute Lösung. Das können wir noch besser machen. Und an der einen oder anderen weiteren Stelle wird es genauso gehen. Wir müssen natürlich sehen: Am Ende braucht jedes Gesetz hier im Deutschen Bundestag eine Mehrheit. Wie schwierig das ist, das zeigt auch die heutige Debatte.
Im Übrigen – gerichtet an die Bundesratsbank – zeigt die Debatte in dieser Woche wie wohl auch die in den nächsten Tagen, dass es auch die Ministerpräsidenten in den letzten Wochen und Monaten nicht leicht hatten, dass es halt einfach eine objektiv schwere Aufgabe ist, diese unterschiedlichen Zielkonflikte aufzulösen. Aber das ist jetzt unsere Verantwortung, und diese Verantwortung gibt uns auch unsere Verfassung. Das sollte man an der Stelle nicht vergessen.
– Ach so, ich verstehe jetzt, was der Präsident mir signalisieren will. Deswegen komme ich zum Ende und sage: Hier liegt ein guter Gesetzentwurf vor. Wir sollten hart daran arbeiten, das Gesetz weiter zu verbessern. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung und Ihren konstruktiven Beitrag.
Herzlichen Dank.
Jetzt hat das Wort als nächste Rednerin die Kollegin Dr. Frauke Petry.