Geschätzter Herr diensthabender Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Berghegger, die Worte zum Bund-Länder-Verhältnis höre ich wohl, allein mir und meiner Fraktion fehlt der Glaube.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf – er wurde vom Kollegen Berghegger gut erläutert – ist nichts anderes als eine Ausführung dessen, was die Regierungsebenen von Bund und Ländern beschließen und wodurch Milliarden vom Bund an die Länder fließen. Damit wir das hier noch mal klarmachen: In diesem Jahr hat der Bund 30 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen als die Länder; im nächsten Jahr sind es 25 Milliarden Euro weniger. Und dennoch rühmt sich die Koalition, dass sie den Ländern neben all den anderen Hilfen, die wir schon geben, eine weitere Milliarde zukommen lässt. Das ist nicht die Wahrnehmung von bundespolitischer Verantwortung, sondern das ist Geld geben, um Ruhe zu haben. Da macht die FDP nicht mit.
Im Einzelnen. Bei der Frage der Verrechnung habe ich große Zweifel: Ob die Kosten für Asylsuchende und abgelehnte Asylbewerber nachher wirklich spitz abgerechnet werden oder ob wir nur eine Zwischenabrechnung bekommen, werden wir dann sehen. Wir hatten mal eine Asylrücklage des Finanzministers von 45 Milliarden Euro; sie ist inzwischen auch anderswohin diffundiert. Sie nennt sich „allgemeine Rücklage“ und wird für Schulden verwendet, von denen man noch gar nicht weiß, wie hoch sie sein werden.
Übrigens: Es wird vergessen, dass ein weiteres Gesetz geändert wird ‑das wird nämlich übersehen –: das Zukunftsinvestitionsgesetz. Da wird mal eben gesagt: Das Gesetz wird aufgehoben, damit es nicht noch Schadensersatzansprüche des Bundes gegenüber den Ländern geben könnte. – Auch da geben wir den Ländern, die wirklich sehr zahlreich hier vertreten sind – Ironie aus –, Möglichkeiten, sich finanziell besserzustellen.
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, 200 Millionen Euro. Ja, schön! Warum nur 200 Millionen? Genau! Haben wir jetzt ein dringendes Problem im Öffentlichen Gesundheitsdienst, ja oder nein? Und wenn es dringend ist: Wieso werden dann von den angeblich versprochenen 4 Milliarden Euro nur 200 Millionen Euro bereitgestellt? In der Sache geht man in die richtige Richtung, aber faktisch kommt man ja noch nicht einmal aus dem Startblock heraus. Da sollen wir zustimmen? Nein, das werden wir nicht!
Schließlich. Wer will, der lese sich einfach mal den Gesetzentwurf durch, wenn es um die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen – das ist für mich das Schönste – geht, um dieses wunderbare Gesetz noch mal in Teilen zu zitieren. Da steht direkt am Anfang, dass mit diesem Gesetz kleine leistungsschwache Länder wegen der Kosten der politischen Führung vom Bund Geld brauchen: kleine leistungsschwache Länder. Von den 16 Ländern sind danach 10 Länder leistungsschwach, obwohl sie 30 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen als der Bund haben. Ich nenne Ihnen mal einige Beispiele: Schleswig-Holstein: kleines leistungsschwaches Land; Sachsen: kleines leistungsschwaches Land. Ernsthaft? Ist das wirklich Ihre Meinung? Und dafür geben wir dann am Ende 600 Millionen Euro?
Ich finde, dazu kann einem nur Shakespeare einfallen – damit möchte ich dann auch enden –: Hamlet, zweiter Aufzug, zweite Szene. Polonius: Ich dachte, es wäre Wahnsinn und doch steckt Methode dahinter. – Eine Methode, der meine Fraktion nicht folgen wird.
Herzlichen Dank.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, Fraktion Die Linke.