Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man kann mit Shakespeare anfangen: „Schlecht weht der Wind, der keinem Vorteil bringt.“ Aus „König Heinrich VI.“.
Was kann man sagen, wenn man ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt bekommt? O Gott, das hört sich nach Technik an! Aber ehrlicherweise muss man sagen: Es geht in diesem Gesetzentwurf um Milliarden. Es geht um Milliarden, die schwache Schultern starken Schultern geben sollen, weil sich die Ministerpräsidenten mal wieder mit dem Kanzler – in den letzten Jahrzehnten: mit der Kanzlerin – darauf geeinigt haben, dass sie mehr Geld bekommen.
Punkt eins. Im Bereich Asyl gibt der Bund den Ländern statt 1,2 Milliarden nunmehr 1,7 Milliarden Euro. Das kann angesichts der Aufgabe, die wir gesamtstaatlich haben, durchaus berechtigt sein. Wir werden uns aber noch mal sehr genau das Abrechnungssystem angucken. Denn – und das will ich noch einmal deutlich sagen – ein Parlament, das in der Gesetzgebung einfach nur nachvollzieht, was Ministerpräsidenten und Regierung miteinander vereinbaren, das kann sich verabschieden, das ist dann kein Gesetzgeber mehr. Deswegen müssen wir sehr, sehr genau hingucken. Ich will für meine Fraktion sehr deutlich sagen, dass wir uns das möglicherweise auch noch in einer Anhörung genau ansehen werden.
Punkt zwei ist, dass es für die Kommunen im Zusammenhang mit der Wärmeleitplanung in fünf Jahrestranchen jeweils die vereinbarten 100 Millionen Euro geben wird. Das Interessante ist hierbei natürlich wieder: Diese jeweils 100 Millionen Euro – das muss man den Kommunen sagen – gehen an die Länder, weil die Länder natürlich nicht wollen, dass der Bund das Geld direkt den Kommunen gibt. Da kann man den Kommunen nur sagen: Liebe Kommunen, passt auf, dass die Länder euch das Geld auch geben. – Dass die Länder schwer zu erwischen sind, kann man daran sehen, wie viele Länder heute hier auf der Bundesratsbank vertreten sind und auf guten Wind hoffen.
Punkt drei – darauf will ich auch hinweisen – ist die spannende Tatsache, dass die Länder für die Kosten politischer Führung mehr als eine halbe Milliarde bekommen, wohlgemerkt: Die leistungsschwachen Länder bekommen mehr als eine halbe Milliarde jährlich. Jetzt halten Sie sich fest, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer – das ist ja eine Vereinbarung gewesen – die „leistungsschwachen Länder“ sind. Bei Bremen könnte man das aus bestimmten Gründen noch vermuten, beim Saarland vielleicht auch noch.
Aber selbst der stolze Freistaat Sachsen ist nach Meinung der Länder ein leistungsschwaches Land. Das Land Rheinland-Pfalz ist nach Meinung der Länder ein finanzschwaches Land, das deswegen vom Bund für die Kosten der politischen Führung Geld brauchen könnte
und deswegen – das ist sehr interessant – im Bundesrat, in der Stellungnahme, gesagt hat: Eigentlich brauchen wir noch mal mehr. – Wir versuchen das gerade zu verhindern. Aber ich will gleich, zum Schluss der Rede, dazu kommen, wie schwierig das an der Stelle werden wird.
Das dritte leistungsschwache Land – das finde ich dann schon bemerkenswert – ist das Land Hamburg. Spätestens daran kann man sehen, von welchem Irrwitz diese Vereinbarung getragen ist. Jetzt sagen alle: Ja, aber starke Schultern müssen doch den schwachen helfen! – Nur, ich darf daran erinnern, dass auch im Jahre 2024 die Länder über 42 Prozent der Steuereinnahmen verfügen werden, die Kommunen über 14 Prozent und der Bund über 40 Prozent. Das heißt, dass es hier wieder so ist, dass die Schwachen den Starken etwas geben – und das bei gleichzeitiger Herausforderung in all unseren Sozialsystemen.
Meine Damen und Herren, ja, wir haben innerhalb unseres Landes, innerhalb des Föderalismus eine Verantwortung. Aber ich will für meine Fraktion deutlich und klar sagen, dass wir uns das sehr, sehr genau angucken müssen. Ich empfehle, anzuschauen, wie viel das kostet. Denn wie wir gerade gesehen haben, brauchen wir eigentlich an anderer Stelle viel Geld: für Gesundheit, für Pflege, für Rente, für Arbeitslosigkeit, für die Wirtschaftswende. Wir müssen uns also schon fragen, was richtig ist.
Und schließlich: Es ist ein Zustimmungsgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir können also wetten, dass wir uns im Vermittlungsausschuss wiedersehen werden – weshalb auch mein Nachredner mit einem gewissen Lächeln gleich reden wird.
Herzlichen Dank.