Herr Präsident! Werte Kollegen! Ganz langsam macht sich die Regierung an die Digitalisierung der Verwaltung. Was im Jahr 2020 eigentlich schon längst Standard sein sollte, geht bei uns nur in Trippelschritten voran. Aber ich will nicht klagen; ich bin ja froh, dass überhaupt irgendetwas passiert und wir uns auch in der Verwaltung dem 21. Jahrhundert annähern, wenn auch langsam.
Daher begrüße ich durchaus Teile der vorgelegten Änderung des Bundesmeldegesetzes. Dass Verwaltungsleistungen des Melderechts demnächst elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden, das ist ein Fortschritt. Dass die Bürger dann selbst ihre Meldedaten aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen können, das entlastet die Behörden, das entlastet die Bürger, das spart Zeit und Kosten und baut Bürokratie ab. Das ist gut; in die Richtung können Sie gerne weitermachen, liebe Kollegen. Vielleicht kommen wir dann auch mal bei einer One-Stop-Lösung für die Verwaltung an, und die Bürger müssen ihre Zeit nicht mehr auf den Ämtern verschwenden.
Ebenso kann der erleichterte Abruf von Behördendaten zwischen den Behörden zu gesenkten Kosten und besserer Bekämpfung konkreter Gefahren führen. Auch die Protokollierung der Zugriffe zum Zwecke der Datenschutzkontrolle ist eine wirklich gute Sache. Schön wäre es, wenn die Bürger dann auch noch die Möglichkeit bekämen, nachzuprüfen, wer denn wann auf ihre eigenen Daten zugegriffen hat. So viel Transparenz und so viel Kontrolle müssten sein. Hier muss die Regierung definitiv nachlegen.
Wo Licht ist, ist aber auch Schatten, und so gibt es in diesem Gesetz leider auch bedenkliche Abschnitte. Bei automatisiertem Datenabruf, freien Suchen in Datenbeständen, Auskünften trotz Auskunftssperre besteht immer Missbrauchspotenzial. Zwar werden hier enge Grenzen gesetzt; die rein technische Möglichkeit, einfach und schnell auf Datensätze zuzugreifen, bleibt aber ein Risiko.
Darüber hinaus hat der Datenschutzbeauftragte richtigerweise bemängelt, dass nun vielfach sensible Daten ohne ersichtlichen Grund nicht nur in den ursprünglichen, teils geschützten Datenbanken, sondern langfristig auch in vielen anderen Datenbanken und Datensätzen gespeichert werden. Er bemängelt außerdem richtigerweise, dass den Ländern nun bei dem automatisierten Abruf einheitliche Regeln übergestülpt werden, die keinen erkennbaren Nutzen haben. Die Länder haben bereits eigene entsprechende Regeln. Hier werden unnötigerweise, ja unzulässigerweise Kompetenzen verschoben.
Schließlich sieht er eine große Gefahr in der Aufweichung der Auskunftssperre, und genau dieser Ansicht ist zuzustimmen. Im März dieses Jahres hat die AfD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, um Politiker unabhängig davon, ob sie auf kommunaler Ebene oder auf Landes- oder Bundesebene tätig sind, sowie Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes, Richter und Schöffen sowie Soldaten besser zu schützen. Wir wollten ihnen die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtern. Auf Antrag sollten die Meldebehörden Mitgliedern dieser Personengruppen eine Auskunftssperre eintragen, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden.
Gerade wir von der AfD können ein Lied davon singen, wie es sich anfühlt, wenn der eigene Wohnort und die eigene Adresse auf einer interaktiven Karte im Internet zu finden sind. Die vielen daraus resultierenden Angriffe treffen oft gerade unsere Kommunalpolitiker. Da brennen Autos ab, da werden Wände beschmiert, Scheiben eingeschmissen; selbst vor Kinderzimmern wird nicht haltgemacht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, liebe Kollegen. Es kann und darf nicht sein, dass jemand aus Angst vor Übergriffen nicht mehr kommunalpolitisch aktiv wird.
Die Chancen, hierfür tätig zu werden, haben Sie leider mit diesem Gesetz wieder verpasst. Eine bürgerfreundliche, effiziente und kostensparende Digitalisierung der Verwaltung, vor allem bei Behörden mit Kundenkontakt, ist absolut wünschenswert und absolut notwendig.
Wie gesagt, ich bin für jeden Trippelschritt dankbar, und deswegen hätten wir eigentlich auch gerne diesem Gesetz heute zugestimmt. Aber es gibt im Bereich Datenschutz eben doch noch einige Punkte, die wir kritisch sehen, und daher reicht es heute leider nur für eine Enthaltung.
Vielen Dank.