Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit dem Unterschreiten der Redezeit, Herr Kollege Lindh, müssen Sie noch ein bisschen üben. Sie kündigen es immer an. Aber macht ja nichts; solange die Reden romantisch sind, ist alles gut.
– Das ist gut; dann haben Sie es diesmal geschafft.
Ich will kurz darauf eingehen, weil Sie es auch genannt haben: Das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität hat Sperreinträge enthalten. Weil es derzeit beim Bundespräsidenten als offensichtlich verfassungswidrig liegt – sonst würde er es ja unterschreiben –, hätten Sie schon die Chance gehabt, in dieser Novelle und diesem Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes den Punkt der Auskunftssperren, den Sie ja selbst – ich würde sagen: das ganze Haus – als wichtig ansehen, zu regeln. So vergeuden wir leider wertvolle Zeit. Wir haben auch damals einen Vorschlag gemacht. Es wäre jetzt die Gelegenheit gewesen, hier nachzusteuern, anstatt zu warten, bis das Reparaturgesetz zu dem anderen, dem wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetz kommt.
Aber jetzt kurz zum heute behandelten Meldegesetz. Sie haben es selbst schon ausgiebig gelobt. Ich will mich da nicht zu sehr einbringen. Aber es sind tatsächlich ein paar wirklich gute Dinge drin. Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung bringt uns das ein großes Stück voran.
Ich will auf einen Punkt besonders eingehen, der schon erwähnt wurde, nämlich die „Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung“ in § 40. Hier geht es im Prinzip darum, dass protokolliert wird, wenn auf Daten von Menschen zugegriffen wird. Herr Kollege Amthor, Sie sagen, dass Datenschutz und Datenverwendung bei Behörden nicht immer zusammengeht. Doch, es geht.
Ich würde mir wünschen, die Bundesregierung, Herr Kollege Krings, würde bei der Transparenz bei Datennutzung noch viel stärker vorangehen. Das ist der entscheidende Punkt, mit dem man das verbinden kann.
Wir können zum Beispiel einen Blick nach Estland werfen. Dort wird auch auf Datenbestände zugegriffen. Aber jede Bürgerin, jeder Bürger hat mit seiner elektronischen ID die Möglichkeit, diesen Zugriff auf einem Protokollserver abzurufen. Man kann Vertrauen in die Datenverarbeitung seitens des Staates erzeugen, indem man Transparenz schafft.
Das ist ein wichtiger Punkt, den Sie angegangen sind. Allerdings sind Sie leider auf halbem Weg stehen geblieben. Sie protokollieren zwar, Sie schaffen es aber nicht, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, das auch abzurufen und zu kontrollieren. Das wäre das Finale gewesen. Sie haben ein Datencockpit – wir werden gleich noch über ein weiteres Gesetz sprechen – in einem anderen Verfahren vorgesehen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie das hier auch eingebaut hätten. Es gibt verschiedene Stellen, wo Behörden in Zukunft auf Daten zugreifen oder Daten untereinander austauschen können. Wir Freien Demokraten sind sehr dafür und Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Datenverarbeitung in der öffentlichen Hand transparent zu machen, wo es geht, indem Sie diese protokollieren und damit das Vertrauen der Bürger in die Datenverarbeitung steigern.
Wir hatten auch einige Kritikpunkte, zum Beispiel die Verwendung bei den Kirchen. Heute haben Sie die wichtigen Punkte gesagt, bei denen es vorangeht: die Digitalisierung der Wohnungsummeldung, die Einführung des vorausgefüllten Meldescheins, die digitale Meldebestätigung und die Protokollierungspflicht. Das finden wir gut. Deswegen werden wir das Gesetz trotz einiger Kritikpunkte unterstützen.
Herzlichen Dank.