Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Krings, ich bin ja ganz enttäuscht, aber positiv enttäuscht. Inhaltlich habe ich gar keine großen Bedenken. Nur: Sie haben das Ganze so entromantisiert und verkaufen das so schlecht.
Und jetzt muss ich versuchen, den stillen Zauber dieses Bundesmeldegesetzes, der gar kein so stiller ist, hier deutlich zu machen, und ich bemühe mich, das auch zu tun.
Denn es handelt sich, glaube ich, um ein durchaus sehr nutzerfreundliches Gesetzesvorhaben, auf das man am Ende wird stolz sein können. Das versuche ich jetzt auch deutlich zu machen.
Zugleich danke ich erst einmal auch Ihnen, Herr Dr. Espendiller, dass Sie in dem Zusammenhang nicht von Flüchtlingen gesprochen haben; das ist schon mal positiv.
Dass Sie da Big Brother wittern, verstört mich leicht; aber ich kommentiere das jetzt nicht weiter.
Wir halten uns ja oft mit diesen großen hitzigen Themen auf. Ich kann aber selber aus meiner Erfahrung – das werden viele aus ihren Wahlkreisen bestätigen können – sagen: Es gibt vor Ort in den Kommunen oft kaum emotionalere Themen als die Fragen des Funktionierens oder Nichtfunktionierens eines Einwohnermeldeamtes: Wartezeiten, Schwierigkeiten, Bürokratisierung und vieles andere. Insofern ist das, was wir heute im Sinne von Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen, etwas zutiefst Menschenfreundliches und auch sehr nützlich für Kommunen. Wir können also mit weniger Frings’scher Bescheidenheit und mit mehr Lindh’scher Unbescheidenheit mutig und offen darüber reden.
Worum geht es letztlich? Es geht darum, dass wir den Auftrag des Onlinezugangsgesetzes, Ende 2022 gültig, in die Realität umsetzen können. Auch wenn sich bei der Union gerade, nach anfänglicher Begeisterung, wieder Nebengespräche entwickeln, werde ich mich nicht bremsen in meiner Begeisterung für dieses Vorhaben.
Denn es muss 2022 möglich sein, dass Bürgerinnen und Bürger elektronisch, direkt und ohne großen Aufwand ihre Daten abrufen können und dass sie auf das Melderegister zugreifen und es für ihre Zwecke nutzen können. Das ist ein immenser Fortschritt. Nach Einführung des Bundesmeldegesetzes 2015 hat sich gezeigt, dass wir von dieser Realität noch weit weg sind.
Vernünftige Regierungskoalitionen lernen und bessern nach. Genau das ist die Aufgabe des vorliegenden Gesetzentwurfs. Es ist in der Praxis deutlich geworden, dass die Idee des automatisierten Datenabrufes gelegentlich an den Mühen der Ebenen des Föderalismus scheitert. Die Länder haben nämlich relativ unterschiedliche Daten- und Auswahlkataloge eingeführt, und das bedeutet am Ende – dann ist das Ganze auch sicherheitsrelevant –, dass zum Beispiel Gerichte oder Verfassungsschutzbehörden oder sonstige Sicherheitsbehörden bei Abrufen, die nicht funktionieren, nicht feststellen können: Liegt es daran, dass keine Daten vorhanden sind, oder liegt es an der jeweiligen gesetzlichen Lage in diesem oder jenem Bundesland? Diesem Missstand werden wir hoffentlich Herr in Form einer Vereinheitlichung bei der automatisierten Abfrage.
Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Verpflichtung zur Verwendung des vorausgefüllten Meldescheins; ich versuche, Ihnen den Zauber und die Romantik des vorausgefüllten Meldescheins zu vermitteln. Das klingt schrecklich trocken, ist aber für den Betroffenen ein riesiger Vorteil, weil der Vorgang der Abmeldung, Ummeldung und Neuanmeldung deutlich einfacher wird.
Ich sprach gerade vom Sicherheitsaspekt. Wenn wir all das zusammendenken mit der Novellierung des Waffenrechts und anderen Maßnahmen, ergibt es ein Gesamtkunstwerk. Wir verlängern die Frist der Möglichkeit, Auskunft zu erteilen. Wenn zum Beispiel jemand über waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügt, können die entsprechenden Daten – wenn wir das so beschließen – für fünf Jahre gesichert werden. Das trifft auch im Fall von Passentziehung oder einer Nichterteilung des Passes zu. Das ist ein erheblicher sicherheitsrelevanter Aspekt. Künftig wird es nicht möglich sein, dass eine Person, der aus guten Gründen der Pass versagt oder entzogen wurde, vorläufige Ausweispapiere bekommt. Wenn wir in großen abstrakten Debatten betonen, dass es uns auf die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern ankommt: Hier schaffen wir Sicherheit. Das ist eine sinnvolle Maßnahme.
Ich möchte noch auf eine weitere Gruppe eingehen, wenn ich schon wunderbare sieben Minuten Redezeit habe; ich sehe, wie die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mich angesichts dieses Themas anlächeln. Es gab Zeiten, in denen in diesem Parlament leidenschaftlich über Justizvollzugsanstalten gesprochen wurde, im goldenen Zeitalter der 70er-Jahre und der Reformierung der Justiz. Die Realität ist aber, dass Insassen von Justizvollzugsanstalten in der Regel nicht gemeldet sind. Wenn sie inhaftiert werden, wird nie kenntlich gemacht, dass sie inhaftiert sind. Das hat ganz praktische Auswirkungen, auch in Hinsicht auf ihre Resozialisierung: Sie bekommen zum Beispiel oft gar nicht ihre Post. Genau auf diesen Missstand und auf die mangelnde Datenqualität wird jetzt eine Antwort gegeben in der Form, dass Personen, wenn sie länger als zwölf Jahre inhaftiert sind, aber noch über eine Wohnung verfügen, im Melderegister selbst eingetragen werden müssen, und sie als Person, wie jeder andere, meldetechnisch existieren. Gleichzeitig gilt keine Meldepflicht, wenn der Freiheitsentzug drei Monate nicht überschreitet. Auch der Resozialisierungs- und Stigmatisierungsaspekt ist also bedacht.
Wie ich am Anfang geschildert habe – ich sehe, Herr Grosse-Brömer ist überzeugt von meinen Ausführungen –:
Die Trias von Datenverfügbarkeit, Datenqualität und Datenschutz ist sichergestellt. Denn bei all diesen Vorhaben ist es so, dass – anders als seitens der AfD behauptet wurde – eben nicht Big Brother gilt, sondern dass eine sorgfältige Protokollierung stattfindet und dass Datenschutz ein entscheidendes Prinzip bei dem Ganzen darstellt.
Ich komme noch zu einem letzten Punkt; nachdem ich den begeisterten Beifall und die Leidenschaft auch meiner Fraktion für das Bundesmeldegesetz entdeckt habe.
Es gibt Personen in diesem Land – das hat auch gute Gründe –, für die Auskunftssperren bzw. bedingte Sperrvermerke gelten. In der Praxis war es bisher so, dass, wenn Behörden aus bestimmten Gründen die Daten abrufen wollten, das vernünftigerweise sehr lange dauert. Jetzt besteht die Möglichkeit für die Behörden, weil wir in diesen Fällen die Prüfung eben nicht aussetzen, dass sie von vorneherein erklären können, dass sie auf den Abruf verzichten, wenn eine aufwendige Prüfung erforderlich ist. So wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Datenschutz gilt, dass es nicht zu einer Gefährdung der betreffenden Person kommt und dass auch die Privatsphäre bei diesen Personen nicht beeinträchtigt wird.
Kurzum – –