Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht sieben Minuten sprechen; dann bleiben Sie glücklich, dann bleibt meine Parlamentarische Geschäftsführerin glücklich, und der PG der Linken bleibt auch glücklich. Da ich im Ausschuss erinnert wurde, dass ich letztes Mal in extenso die Romantik dieses Gesetzes entfaltet habe, will ich das diesmal nicht mit zu viel Inhalt kaputtmachen, Redundanzen vermeiden und mich aufs Wesentliche konzentrieren.
Ein Wesentliches ist: Es geht nicht primär nur Abgeordneten der AfD so. Ich kann sagen: In Bezug auf meine Adresse und mein Büro, meine E-Mail-Adressen und ähnliche Accounts habe auch ich unerfreuliche Erfahrungen gemacht. Das liegt aber insbesondere an Freundinnen und Freunden der AfD. Insofern ist das, glaube ich, nicht vor allem Ihr Problem,
sondern auch das Problem vieler anderer, aber aus der umgekehrten Situation heraus. Und Sie wissen genau – das war eine leichte bis schwere Irreführung –, dass wir im Gesetz gegen Hasskriminalität, das hoffentlich demnächst unterzeichnet werden wird, genau dieses Thema angehen. Das hat aber nichts mit dieser Novellierung zu tun.
Was ist der Kern dieses Gesetzes, was ist die Romantik? Wir versuchen, Datenschutz mit Datenverfügbarkeit, mit Datenabruf und Datenqualität zu vereinbaren. Und wir haben erkannt, dass es in der Theorie die gute Idee des Onlinezugangsgesetzes gibt, aber dass es Probleme in der Umsetzung gibt, und sie, gerade im länderübergreifenden Austausch – das ist auch sicherheitsrelevant –, müssen behoben werden. Daran arbeiten wir hier und verändern den automatisierten Abruf entsprechend und versehen ihn mit einer Protokollierung. Ich glaube, das ist etwas sehr Gutes. Das stärkt den Datenschutz, und es stärkt auch die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, und das verdient Applaus. – Ich habe es in der ersten Rede auch nicht erwähnt; deshalb keine Redundanz.
Zum Zweiten – wir haben ja auch so etwas wie eine Rechenschaftspflicht – gibt es parlamentarische Änderungen. Das betrifft zum einen die bedingten Sperrvermerke. Weder die Regelungen des Bundesrates noch die Lösung, die das BMI vielleicht unbedingt wollte, haben wir genommen, sondern wir haben als Lösung einen salomonischen Zwischenweg gefunden, indem Frauenhäuser und andere besonders sensible Einrichtungen wie etwa Senioreneinrichtungen weiter geschützt bleiben, aber bei JVAs und Flüchtlingsunterkünften dieser bedingte Sperrvermerk nicht mehr gilt.
Ein weiterer Punkt ist das große Thema Geldwäsche. Auch da sind die Möglichkeiten der FIU als ermittelnde Behörde gestärkt worden, aber auch das verhältnismäßig und maßvoll.
Insofern war es ein wirklich sehr vernünftiges Gesetzgebungsverfahren, und ich danke auch sehr – heute ist der Tag des Lobes der Opposition –, dass die FDP im Ausschuss äußerst konstruktiv kritisiert hat, Herr Höferlin, aber auch gelobt hat. Ihre Kollegin Frau Teuteberg sollte sich ein Beispiel nehmen; sie hat nicht so freundlich gelobt
und in der letzten Ausschusssitzung die SPD in die Nähe der SED gerückt. Wir – das ist mein letztes Wort – sind bei solchen Ausführungen schon empfindlich; denn wir erinnern uns daran, dass es schon einen Unterschied zwischen Sozialismus und Kommunismus gibt. Dieser Begriff der Zwangsvereinigung wurde von Gustav Dahrendorf geprägt, und Gustav Dahrendorf war der Vater von Ralf Dahrendorf, einem berühmten Liberalen. Insofern: Diese kleine Nachhilfe und Information reichen Sie an Frau Teuteberg weiter.
Ich danke Herrn Höferlin für die wunderbare Zusammenarbeit. Ein gutes Gesetz – beschließen wir es, und gehen wir in den Abend.
Vielen Dank.
Aber heute hat er sich an sein Versprechen gehalten.
Nächster Redner ist der Kollege Manuel Höferlin, FDP-Fraktion.