Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Hinweisgeber/-innen werden in ihren Unternehmen drangsaliert, gekündigt und müssen um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten – Hinweisgeber/-innen, die der Gesellschaft einen großen Dienst erweisen, indem sie zum Beispiel den Dieselskandal oder den Wirecard-Skandal aufdecken. Genau deswegen habe ich hier an diesem Pult am 16. Dezember letzten Jahres gesagt: „Habt Mut! Der Staat wird euren Mut von heute an schützen.“ Heute stehe ich hier und muss sagen: Der Bund wollte euch schützen, die Länder bzw. die unionsgeführten Länder leider nicht.
Das Gesetz ist im Bundesrat abgelehnt worden.
Wer sich die Gründe für die Ablehnung mal anschaut – einige haben wir heute auch schon gehört –, der wird schnell feststellen, dass diese sich zum Großteil nicht auf den zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzes beziehen. Aber was in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt
und ob es anonymisierte Meldewege gibt oder nicht, das liegt eben nicht in der Hoheit der Länder, sondern in unserer, und diese werden wir uns auch nicht nehmen lassen.
Entmutigen lassen wir uns schon lange nicht. Es mag vielleicht ein etwas ungewöhnlicher Weg sein; aber wir werden das, was in unserer Zuständigkeit liegt, jetzt auch ohne Zustimmung des Bundesrates auf den Weg bringen und eben zwei Gesetze machen.
Wenn man sich die beiden Gesetzentwürfe anschaut, dann stellt man fest, dass es besonders absurd wird, sobald man sich einmal klarmacht – das haben wir heute auch schon ein paarmal gehört –, was wir jetzt wegen der unionsgeführten Länder aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf herauslösen müssen. Wir verzichten auf die Änderungen des § 37 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes,
also die Ausnahme von der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, die notwendig ist, um auch Hinweise insbesondere von Landesbeamten
nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen. Die Ausnahme von der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht – auch das will ich betonen – ist sogar von der Hinweisgeberschutzrichtlinie gefordert. Wir wollten hier mit dem damaligen Entwurf also einfach eine Umsetzung der Richtlinie erreichen. Jetzt also ein neuer Versuch ohne die Regelungen für Landesbeamte!
Auch die Regelungen über die Meldung und Offenlegung von Äußerungen von Beamtinnen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen, werden ausschließlich auf Äußerungen von Bundesbeamten beschränkt. Am Ende führt das Gebaren der Union also dazu, dass Beamtinnen nicht geschützt sind, wenn sie rechte Chatgruppen melden wollen. Wir sprechen hier von Nachrichten, von Bildern in Chatgruppen, in denen Beamtinnen
Umsturzfantasien und Staatsfeindlichkeit äußern. Leider sind solche Chatgruppen kein Einzelfall; das wissen wir alle. Umso wichtiger ist es, dass wir davon erfahren. Schade, dass die Union das wohl anders sieht!
Letztendlich bleibt uns also nur die Hoffnung, dass die Union das beim zweiten Versuch anders bewertet.
Ansonsten beraten wir heute ein ganz großartiges Gesetz, das wir nun zügig durch den Bundestag bringen wollen. Und da die Fristen auch schon angesprochen worden sind: Wir wissen doch alle, was wir hier beraten.
Das ist jetzt meine dritte Rede dazu, und die vierte wird kommen. Es überrascht jetzt alle nicht so sehr, was in diesen Gesetzen steht.
– Danke, Herr Kollege.
Deswegen ist eine Fristverkürzung meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung.
Wir sind angetreten als Fortschrittskoalition, die Gesellschaft ein Stück weit besser zu machen. Whistleblower/-innen leisten einen Dienst für unsere Gemeinschaft, an unserer Gesellschaft. Genau dieses Verfahren zeigt, dass wir es sind, wir als Fortschrittskoalition, die an eurer Seite steht, liebe Whistleblower/-innen. Rückschritt werden wir da, wo wir können, nicht zulassen, liebe Union.
In diesem Sinne: Lasst uns gemeinsam mutig sein!
Letzte Rednerin in der Debatte ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.