Sehr verehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Drei Minuten einzusparen, schaffe ich bei drei Minuten Redezeit nicht; tut mir leid.
Der aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, die ehemaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar und Hans Peter Bull, die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Gesellschaft für Informatik, LOAD, der Verein für liberale Netzpolitik, der Bitkom, der Deutsche Anwaltverein, die Humanistische Union, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der Bundesrat: All diese Personen, all diese Organisationen warnen ausdrücklich vor der Verfassungswidrigkeit dieses heute zu diskutierenden Gesetzentwurfs.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sie haben, machen sich vor allen Dingen an einem Punkt fest, nämlich am Einsatz der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen. Dass sie alle miteinander glauben, das sei verfassungswidrig, das sollte Ihnen zu denken geben, liebe Bundesregierung.
Ich schließe mich dieser Einschätzung an. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht war in seiner Aussage im Volkszählungsurteil sehr klar. Auch der Bundesfinanzhof hat bei der Einführung der Steuer-ID damals genau festgehalten, dass er die Steuer-ID aus gewichtigen Gründen ausnahmsweise für zulässig hält, sie sich dann aber auf den Einsatz im Steuerverfahren begrenzt.
Genau das ist jetzt nicht mehr der Fall, genau das soll anders werden. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten eine Stelle aus der Datenschutzkonferenz zum Registermodernisierungsgesetz. Zitat:
Auch wenn die Corona-Pandemie zeigt, wie notwendig eine Beschleunigung der Digitalisierung ist, darf dies nicht als Argument dafür benutzt werden, verfassungsrechtlich notwendige Nachbesserungen unter Hinweis auf den „Eilbedarf“ unter den Tisch fallen zu lassen.
Treffender kann man es eigentlich nicht formulieren.
Die verfassungsrechtliche Kritik ist insgesamt vernichtend. Sie führen das Argument an, dass Sie jetzt Ihre E-Government-Strategie zu Ende bringen wollen – bis 2022 müssen Sie ja durch sein; das haben Sie sehr oft gesagt –, weshalb eben andere Alternativen zunächst nicht mehr geprüft werden. Das kann man aber so nicht einfach durchgehen lassen, meine Damen und Herren.
Sie steuern mit diesem Gesetz sehenden Auges in eine Verfassungsklage hinein. Dabei gäbe es ja Alternativen zur Steuer-ID. Es gibt auch Alternativen zu diesem einheitlichen Personenkennzeichen. Statt Steuer-ID könnte man andere Methoden nehmen, siehe Beispiel Österreich; Herr Professor Krings, Sie haben es selbst schon gesagt. Ich bin ja auch der Meinung, dass man das österreichische Modell nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Aber dem Gedanken, der dahintersteht, kann man sich schon nähern. Letztlich würde das nachher auch die Verfassungsmäßigkeit wiederherstellen.
Wenn Sie jetzt lediglich die Kosten- und Zeitargumente anführen, dann ist das, ehrlich gesagt, rechtsstaatlich schon fast eine Bankrotterklärung, weil das nicht sein darf. Sie können am Ende aus Zeit- und Kostengründen nicht in Verfassungsbeschwerden reinlaufen. Ich bin gespannt, wie die Landesbehörden dieses Gesetz nachher anwenden und wie Sie das in Zukunft den Landesdatenschutzbeauftragten erklären wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Landesbehörden das Gesetz anwenden werden, wenn ihre eigenen Landesdatenschutzbeauftragten es jetzt schon als verfassungswidrig ansehen.
Ich erwarte, dass wir das Registermodernisierungsgesetz auf einen verfassungsgemäßen Weg bringen, und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herzlichen Dank.
Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen.