Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz klar sagen: Uns eint der Wille, die Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsvereinfachung und auch die Registermodernisierung voranzubringen. Denn es ist klar: Ein Prinzip, wonach einmal Daten an Verwaltungen gegeben werden und immer wieder abgerufen werden können, bzw. eine moderne Verwaltung funktioniert nur, wenn Register modernisiert werden.
Aber leider enden da auch schon unsere Gemeinsamkeiten, meine Damen und Herren. Denn die Gretchenfrage ist doch nicht, dass das gemacht wird, sondern wie das gemacht wird. Und die einheitliche Kennziffer für alle Bürger werden wir so nicht mittragen, meine Damen und Herren.
Damit stehen wir auch nicht alleine. Die gesammelte Front aller Datenschutzbeauftragten in Deutschland – alle 17 –, Verbände, Experten und die komplette Opposition haben Sie dringend vor der Nutzung der Steuer-ID als einheitliches Kennzeichen gewarnt, und zwar nicht weil sie einfach dagegen sind, sondern weil es von allen Seiten massive verfassungsrechtliche Bedenken dagegen gibt. Aber das ignorieren Sie einfach. Sie glauben einfach, das geht so, weil es eben am einfachsten ist, meine Damen und Herren. Das stimmt aber nicht.
Wir Freien Demokraten plädieren für die Nutzung bereichsspezifischer Identifier. Sie haben das Österreich-Modell schon genannt. Nennen wir es „Österreich-plus-Modell“; denn es gibt einige Unterschiede, aber dass es geht, haben auch Experten gesagt. Die anderen europäischen Staaten machen das anders, das heißt aber nicht, dass wir es nicht verfassungsfest machen könnten, wenn man es denn will, meine Damen und Herren.
Das Einzige, was man mit der Steuer-ID gewinnt, ist Zeit, und das ist der entscheidende Punkt. Sie müssen nämlich einfach fertig werden, weil Sie bis Ende dieses Jahres 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert haben wollen und sonst nichts daraus wird. Unter dem Zeitdruck riskieren Sie also wieder einmal, am Ende vor dem Verfassungsgericht zu landen. Ich habe es vorhin schon mal in einer anderen Sache gesagt: Das ist nicht die Politik, mit der man verfassungsfest Gesetze macht, auch in diesem Fall nicht. Das werden wir nicht mittragen.
Es gibt nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch politische und historische Bedenken dagegen. Um zur Erinnerung kurz den Rahmen aufzuzeigen: Es gab 1970 schon mal eine einheitliche Personenkennziffer in der DDR. Da wurden einheitliche Personenkennzahlen vergeben. Was dahinterstand, brauche ich nicht zu erklären. 2003 wurde zur Einführung der Steuer-ID gesagt: Das wird ausschließlich im Steuerrecht verwendet. – Eine Zweckbindung.
Heute höre ich: Ja, wir haben eine Zweckbindung reingeschrieben. – Meine Damen und Herren, wenn 2003 eine Zweckbindung eingeführt wurde, die jetzt gebrochen wird, wie viel ist dann die Zweckbindung wert, die Sie jetzt reinschreiben?
Mir kommt das bekannt vor. Sie sagen: Wir führen was ein für einen gewissen Zweck, und sonst wird es nicht genutzt. – Das kennen wir. Ich würde sagen, es ist der Soli der Bürgerrechte, den Sie gerade verwenden. Das wird versprochen und gebrochen mit Ansage. Auch der Bundesfinanzhof hat damals gesagt: Es wird nur deshalb kommen. – Ich glaube, diese Zweckbindung können Sie so nicht halten.
Zusammengefasst: Die Nutzung der Steuer-ID ist verfassungsrechtlich und politisch hochproblematisch, hochbedenklich. Es gibt gangbare Alternativen. Wir haben sie in unserem Antrag vorgeschlagen, dem alle anderen Fraktionen dieses Hauses zugestimmt haben. Machen Sie sich mal Gedanken darüber! So einig sind wir uns sonst eher nicht.
Sie riskieren wieder den direkten Weg nach Karlsruhe, wieder eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht. Die Steuer-ID ist damit unhaltbar. Bitte hören Sie doch auf die Opposition und die vielen Experten, und stimmen Sie unserem Vorschlag zu, den wir mit unserem Antrag vorgelegt haben!
Herzlichen Dank.