Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit hat seit April dieses Jahres von über 6 Millionen auf rund 2 Millionen abgenommen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit nicht weiter gestiegen. Das zeigt: Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit. Kurzarbeit ist die stabile Brücke über diese Krise. Und das zeigt: Wenn wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vom Recht auf Arbeit sprechen, dann liefern wir auch.
Meine Damen und Herren, vor allem wegen der internationalen Dimension, wegen der internationalen Verflechtung vieler Unternehmen, besteht in vielen Branchen weiter Bedarf an Kurzarbeit. Deshalb machen wir diese Brücke breiter, länger und noch stabiler. Mein Kollege Bernd Rützel hat dies im Einzelnen ausgeführt. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen bei der Weiterbildung in Kurzarbeit. Das ist vor allem für Unternehmen im Strukturwandel wichtig, aber nicht nur für sie, sondern angesichts der großen Veränderungen durch die Digitalisierung auch für die Beschäftigten. Minister Hubertus Heil hat es so gesagt: Damit die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen machen können. – Lange Zeit hatten die Beschäftigten in vielen Unternehmen gar keine Zeit für Weiterbildung; die Auslastung war so hoch. Deshalb müssen wir jetzt die Phase der Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen.
Deshalb setzen wir die Anreize. Ab dem 1. Juli 2021
wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Teilnahme an Weiterbildungen geknüpft.
Heute, meine Damen und Herren, regeln wir das konkret. Wir wählen bewusst einen breiten Ansatz. Jede Weiterbildung, die in Kurzarbeit beginnt, die mindestens 120 Stunden umfasst, bei der der Maßnahmenträger und die Maßnahme zertifiziert sind, wird berücksichtigt. Auch Fortbildungen zum Meister oder Techniker werden anerkannt.
Wir sorgen, meine Damen und Herren, bei allen Beteiligten für einen einfachen Ansatz; denn die Unternehmen und die BA müssen das auch umsetzen. Deshalb schaffen wir ein eigenes und ein einfaches Förderregime für die Schulungskosten während der Kurzarbeit. Und: Wir schaffen Verlässlichkeit; denn wir sorgen dafür, dass die Förderung der Schulungskosten auch weiterläuft, wenn die Kurzarbeit beendet wird.
Dieser Weg hat in der Anhörung am Montag große Zustimmung gefunden. Herr Strengmann-Kuhn, ich habe sehr wohl Ihre Kritik vernommen, dass wir damit früher anfangen müssten. Ja, gefühlt gebe ich ihnen recht. Aber ich möchte Ihnen auch sagen: Wir müssen mehr Weiterbildungen am Markt haben, die so flexibel sind, dass sie sich leicht mit dem flexiblen Instrument der Kurzarbeit verbinden lassen, die gleichzeitig eine hohe Qualität aufweisen und zertifiziert sind. Das muss man bei den Weiterbildungsträgern und den Unternehmen erst mal hinkriegen. Deswegen ist es richtig, dass wir den Unternehmen und den Weiterbildungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit die Zeit geben, sich genau darauf einzustellen und diese Angebote an Weiterbildung in den kommenden Monaten auch zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Große Koalition schafft mit dem heutigen Gesetz – im Ausschuss wurde noch ein Änderungsantrag verabschiedet – zugleich die Voraussetzungen dafür, dass wir kollektive Beschäftigungssicherungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten attraktiver machen. Wir stellen sicher, dass solche kollektiven Beschäftigungssicherungsvereinbarungen, die häufig mit einer geringeren Arbeitszeit und einem geringeren Entgelt verbunden sind, sich nicht negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes bei den Beschäftigten auswirken. Das ist ein wichtiges Kriseninstrument in dieser Pandemie.
Mit all dem, meine Damen und Herren, sorgen wir dafür –