Vielen Dank für die Frage. – Ich glaube, Sie machen da einen Denkfehler. Wenn man die Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umwandelt, dann gibt es diese 450-Euro-Grenze, diese harte Grenze gar nicht mehr. Dann muss man diese Anhebung, über die Sie jetzt sprechen, einfach nicht mehr machen. Wenn die Menschen dann höhere Löhne verdienen können, dann können sie diese höheren Löhne auch bekommen. Dann können sie genauso viel arbeiten wie vorher oder mehr. Das ist ja der Sinn: Wenn man zum Beispiel die Minijobzone in die Midijobzone ausweitet, dann gibt es diese harte Grenze nicht mehr. Das ist ja einer der Gründe, warum dieses Modell, das wir vorschlagen, so sinnvoll ist und warum es Ihren Vorschlag an dieser Stelle überhaupt nicht braucht.
Das Zweite, was man zu Ihrem Vorschlag sagen muss, ist: Sie geben immer nur eine Antwort darauf, was ist, wenn die Leute irgendwann mal wieder einen Job haben. Sie geben eben keine Antwort darauf – und das werfe ich Ihnen vor –, dass die Leute ihren Job verlieren. Ich habe mit vielen Gastronomen gesprochen, auch großen Betrieben. Die haben zum Beispiel gesagt: Ich habe 90 Beschäftigte, 45 sind regulär beschäftigt, 45 sind Minijobber. Die 45 Minijobber haben den Job verloren, die anderen sind in Kurzarbeit gegangen. – Auch als Wirtschaftspolitikerin muss ich Ihnen sagen: Das sind Beschäftigte, die gut eingearbeitet sind. Das sind Beschäftigte, die man schätzt. Das sind Beschäftigte, die zum Team gehören. Die Gastronomen mussten sie feuern, weil es eben keine Möglichkeit gab, sie in Kurzarbeit zu schicken. Das heißt, diese Leute müssen sich jetzt, weil die Einnahmen aus dem Minijob fehlen, auf dem Arbeitsmarkt eine andere Beschäftigung suchen und stehen dann nach der Krise diesem Arbeitgeber gar nicht mehr zur Verfügung. Das heißt, am Ende haben doch auch die Arbeitgeber ein Eigeninteresse daran, dass die Minijobber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darauf geben Sie keine Antwort.