Ein entsprechendes Planungsgesetz ist etwas, was es an der einen oder anderen Stelle in Europa gibt, zum Beispiel in Frankreich. Dort agiert man mit einem solchen Gesetz. Wir haben jetzt gerade in Großbritannien gesehen, dass ein entsprechender Fünfjahresplan, auch finanziell unterlegt, auf den Weg gebracht wurde. Ein Planungsgesetz hätte den Vorteil – wir haben darüber ja eine sehr konstruktive Debatte in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses geführt –, dass man bei Großprojekten, die ja nicht innerhalb eines Haushaltsjahres abgewickelt sind, sondern eine längere Laufzeit haben, zum Beispiel die Übertragung der Mittel regeln könnte. Wir waren uns aber auch einig, dass eine Planung alleine, ohne finanzielle Unterlegung, keinen Sinn macht, und vor allen Dingen, dass ein Planungsgesetz, ob man es jetzt für das richtige Mittel hält oder nicht, auf keinen Fall die Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers, jährlich den jeweiligen Haushalt zu verabschieden, ersetzen kann. Darüber eine konstruktive Debatte zu führen, erscheint mir durchaus lohnend. Da lohnt sich auch der Blick über den Tellerrand; denn andere europäische Staaten händeln das anders, als wir das bisher in Deutschland getan haben.