Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes beinhaltet das sinnloseste umweltpolitische Verbot dieser Legislaturperiode. Das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern soll verboten werden. Die Bundesregierung begründet das unter anderem mit europarechtlichen Vorschriften und dem Umweltschutz. Keiner der aufgeführten Gründe hält jedoch einer kritischen Betrachtung stand.
Tatsache ist: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von Kunststofftragetaschen bis 2025 auf höchstens 40 zu reduzieren. So weit, so gut. Durch die freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Handelsverband Deutschland konnte der Verbrauch von 2015 bis 2018 von 68 auf 24 Kunststofftragetaschen reduziert werden, also um fast zwei Drittel. Das bedeutet: Die Bundesrepublik Deutschland übererfüllt europarechtliche Vorschriften bereits heute – und das ohne direkten staatlichen Eingriff in den Markt.
Damit hat sich die freiwillige Vereinbarung als erfolgreich erwiesen. Statt den Händlern mit ihrem Gesetzentwurf in den Rücken zu fallen, sollte die Bundesregierung ihre Leistung also anerkennen und wertschätzen.
In einer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf sagte die Umweltministerin – Sie haben es heute auch wiederholt –, dass die Kunststofftragetasche der Inbegriff von Ressourcenverschwendung sei und diese häufig in der Umwelt landen würde. Ganz so einfach, Frau Umweltministerin, ist es nicht.
Erstens. Kunststofftragetaschen machen nur einen Anteil von 1 Prozent an den Kunststoffabfällen aus.
Zweitens. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Kunststofftragetaschen eine größere Rolle bei der Vermüllung der Umwelt spielen.
Drittens. Es gibt auch keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Kunststofftragetaschen mehr Ressourcen verschwenden als beispielsweise Papiertragetaschen. Stattdessen kommen viele Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die Ökobilanzen von Kunststofftragetaschen besser sind als die Ökobilanzen von Papiertragetaschen.
Die Frage nach den Ökobilanzen ist von entscheidender Bedeutung für ein Verbot bestimmter Tragetaschen; denn durch ein Verbot wird der eigentliche Zweck der Tragetasche ja nicht mit abgeschafft. Die Verbraucher möchten auch in Zukunft Waren sicher und zuverlässig transportieren, und darauf werden die Händler reagieren.
Mit diesem Gesetzentwurf ersetzt die Bundesregierung also nur die Kunststofftragetasche durch die Papiertragetasche, und die ist umweltpolitisch eben kontraproduktiv. Und genau deshalb lehnt die AfD den Gesetzentwurf ab.
Auch der im Ausschuss vorgelegte Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD vermag daran nichts zu ändern. Die Verlängerung der Übergangsfrist auf ein Jahr, damit die Händler ihren Vorrat an Kunststofftragetaschen verbrauchen können, wird in der von Ihnen verschuldeten Lockdown-Krise verpuffen.
Einzig und allein der Entschließungsantrag der AfD ist hier konsequent. Wir halten nämlich fest, dass der Gesetzentwurf einen direkten staatlichen Eingriff in den Markt darstellt, der weder mit europarechtlichen Vorschriften noch mit dem Umweltschutz begründet werden kann.
Außerdem halten wir darin fest, dass der Gesetzentwurf nicht die Vermeidung, sondern die Substitution stärkt.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf einzustampfen. Stattdessen sollte sie die erfolgreiche freiwillige Vereinbarung fortschreiben und eben auch Daten zum Verbrauch von Papiertragetaschen erheben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Umweltpolitik besteht im Wesentlichen nur noch aus Verteuern, Verknappen, Verbieten. Sie lassen sich bei Ihrer Umweltpolitik von der grünen Regulierungs- und Verbotspartei treiben. Die AfD ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die Mitte und Maß in ihrer Umweltpolitik walten lässt.
Wir sind der Anwalt der Bürger, die sich von Ihnen nicht mehr abzocken und einengen lassen wollen.
Vielen Dank.