Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz egal, welche gesetzliche Lösung sich jetzt hier durchsetzt, eins ist klar: Der Dank für den Schutz von Verbrauchern vor Inkassoabzocke gebührt einzig und allein der AfD.
Jeder Verbraucher, der künftig im Zahlungsverzug vor überzogenen Kosten geschützt wird, weiß, dass die gesetzlichen Änderungen auf die Initiative der AfD zurückzuführen sind.
Es war die AfD, die schon im März 2019, also schon vor über anderthalb Jahren, auf die Problemstellungen, die mit dem Inkassobetrieb einhergehen, hingewiesen hat,
was auch konsequent ist, denn das haben wir unseren Wählern im Wahlprogramm versprochen.
Dazu gehörte eine Analyse der Lage in Bezug auf Überfallinkasso, die Geltendmachung zusätzlicher und unberechtigter Inkassokosten, erstattungspflichtige Doppelaufträge an Inkassobüros wie an Rechtsanwälte, sogenanntes Konzerninkasso, aber auch das Androhen von unbegründeten Maßnahmen wie unmittelbar bevorstehender Haft für den Schuldner, wenn er die Forderung nicht begleicht.
Es war die AfD-Fraktion, die vor anderthalb Jahren den ersten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt hat, durch den mit einem Schlag sämtliche Verbraucher, die Bagatellbeträge schulden, von Inkassokosten freigestellt würden.
Die Umsetzung unserer Vorschläge würde dazu führen, dass Inkassobüros die Schuldner zunächst durch eine kostenfreie und qualifizierte Mahnung vor weiteren Kosten warnen müssten. Unsere Initiative würde die Schuldner von Inkassokosten vollständig befreien, wenn die zugrundeliegende Hauptforderung entweder 100 Euro bei einer einzelnen Forderung oder 160 Euro bei mehreren Forderungen inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Für Schuldner von Bagatellforderungen wären damit in transparenter und verständlicher Weise alle mit Inkasso verbundenen Probleme gelöst. Besser geht es nicht.
Zwar haben die Altparteien wieder einmal mit vorgeschobenen Gründen unsere Initiative boykottiert. Jedoch ist es eine Bestätigung für die Qualität unserer parlamentarischen Arbeit, wenn die Altparteien und auch die Bundesregierung unsere Initiative aufgreifen,
auch wenn sie das Ganze als eigene Idee und dann noch in einer deutlich weichgespülten Variante präsentieren; das haben wir ja gerade gehört.
Immerhin werden nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Inkassokosten für die Beitreibung von bis zu 50 Euro nach oben gedeckelt. Das ist zwar nicht ausreichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Auch § 288 BGB soll leider nur geringfügig angepasst werden. Damit wird dem Überfallinkasso anders als bei unserer Lösung kein Riegel vorgeschoben. Insgesamt bleibt die Bundesregierung beim Verbraucherschutz deutlich hinter unserer Vorlage zurück.
Zu guter Letzt komme ich noch auf die Initiativen von FDP, Grünen und Linken zu sprechen, die ja auch auf diesen Zug aufgesprungen sind. Es bleibt festzustellen, dass keine der genannten Fraktionen imstande oder willens gewesen wäre, einen eigenen Gesetzentwurf zu der Inkassothematik vorzulegen. Lediglich drei Anträge können sie vorweisen. Frau Amira Mohamed Ali, das ist die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, hat im März letzten Jahres hier an diesem Rednerpult großmundig geäußert:
Wir brauchen eine viel größere Lösung. Wir müssen an das System der Inkassoabzocke ran. Wir Linken sagen: Das Geschäft mit der Not darf sich nicht mehr lohnen.
Heute, nach anderthalb Jahren, kann jeder sehen, was das Thema Inkassoabzocke der Linkspartei wert gewesen ist: einen Antrag mit dem Umfang von sage und schreibe zweieinhalb Seiten.
Frau Wagenknecht hat recht, wenn sie äußert:
Statt um soziale Ungleichheit, Armutslöhne und niedrige Renten drehen sich linke Debatten heute oft um Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen.
... Von Arbeitern und Arbeitslosen werden linke Parteien kaum noch gewählt.
Im Unterschied dazu können die Bürger in unserem Land an diesem Beispiel sehen: AfD wirkt. Und vor allem: Wir halten Wort.
Besten Dank.