Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen.
Schade, Herr Luczak, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Sie haben ja davon gesprochen, dass es schlimm wäre, dass einige von Ermächtigungsgesetz reden. Ich möchte Sie fragen, ob Sie wissen, dass es von 1914 bis 1927 insgesamt elf Ermächtigungsgesetze gab, die von den Parlamentariern des Reichstages beschlossen wurden, und dass erst das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich diese negative Konnotation bekommen hat? Der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ war bis zu dem Zeitpunkt ein juristisch normaler Begriff,
weil eben, wie gesagt, schon elf Ermächtigungsgesetze beschlossen wurden.
Auch einer Ihrer Kollegen, der nach wie vor Bundestagsabgeordneter – –
– Können Sie mich einfach ausreden lassen? Was soll denn das?
Auch einer Ihrer Kollegen, der nach wie vor Bundestagsabgeordneter ist, hat am 20. Januar 2012 in der Debatte zum Mindestlohngesetz von einem Ermächtigungsgesetz gesprochen.
Vielleicht reden Sie auch mal mit ihm darüber, ob das so sinnvoll war.
Ich will einfach damit sagen: Wenn in einem Gesetz mehrmals von Ermächtigung gesprochen wird, und das mehr als zehnmal,
dann kann man es mit Fug und Recht Ermächtigungsgesetz nennen ohne diese negative Konnotation.
Vielen Dank. Ich wollte Sie nur über Geschichte aufklären.