Ich antworte natürlich sehr gerne. – Vielen Dank, Herr Kollege, für diesen kleinen geschichtlichen Exkurs. Der ist nur leider völlig unbehilflich, weil Sie ganz genau wissen: Wenn Sie den Begriff „Ermächtigungsgesetz“ hier genutzt haben – das haben Sie und viele Kollegen der AfD getan –, dann spekulieren Sie ja nicht darauf, dass man dort irgendwie allgemein juristische Terminologie zugrunde legt, sondern Sie belegen das natürlich mit derselben negativen Konnotation, wie sie mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verbunden ist.
Das ist völliger Unsinn!
Darauf spielen Sie doch an, weil Sie unsere demokratischen Institutionen desavouieren wollen, und das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen.
Schwachsinn!
Sie meinen eines, kein anderes, nicht die anderen elf! Natürlich nicht! Na klar!
