Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nicht immer wieder dieselben Zoten wiederholen würden.
Ich höre immer dieselben Zoten. Offenbar gibt es also nicht viele.
In meiner Amtszeit in Frankfurt – diesen Satz will ich Ihnen einmal sagen, weil er außergewöhnlichen Inhalts ist – habe ich die Schulden dieser Stadt um 1,5 Milliarden Euro gesenkt. Wenn Sie das einmal auf den Bundeshaushalt hochrechnen, sehen Sie, dass Sie hier eine große Aufgabe vor sich haben, wenn Sie auf mein Niveau kommen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir also wieder auf das zurück, um das es geht, an dem Sie aber nicht arbeiten wollen, weil die Ablenkung in solche persönlichen Scharmützel natürlich leichter ist.
Das Ausweichen auf andere Steuerarten steht nicht an. Wir haben hier über den vorliegenden Antrag zu entscheiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn beispielsweise die FDP als Partei der soliden Finanzen das Gleiche will, nur ein paar Monate später,
dann müssen Sie erklären – die FDP natürlich auch –, wieso es ein Ausdruck solider Finanzpolitik ist, diese Operation zum 1. Januar 2020 durchzuführen, aber ein finanzpolitisches Desaster, wenn wir dasselbe 14 oder 15 Monate vorher machen wollen. Da wird sich schwer argumentieren lassen.
Im Übrigen betone ich noch einmal: Das Grundgesetz schreibt vor, dass Ergänzungsabgaben einen ganz konkreten periodischen Bedarf haben müssen.
Wenn sie ihn nicht haben, haben sie den Geruch der Verfassungswidrigkeit.
Eine Ergänzungsabgabe, die über diesen Zeitraum seit 1995 erhoben wird, hat deshalb weiß Gott den Anschein, dass sie verfassungswidrig sei. Das ist auch so solide, dass Sie es im Schrifttum gut nachlesen können, sofern Sie gelegentlich das Schrifttum zurate ziehen.
Herzlichen Dank.