Erstens. Ich glaube, dass wir beim Europäischen Rat Erfolge erzielen konnten. Aber auch viele der Kollegen im Kabinett haben Durchbrüche erreichen können. Ich will hier vielleicht den Finanzminister nennen, der auch die ESM-Reform auf den Weg gebracht hat. Es gab also viele Facetten; ich könnte auch andere Kollegen nennen.
Zweitens. Wir diskutieren das Thema der Rechtsstaatlichkeit immer wieder und in einem Maße, wie wir es uns vielleicht vor zehn oder 15 Jahren nicht haben vorstellen können. Normalerweise haben die Verträge mit dem Artikel 7 eigentlich die Reaktion auf Verletzung der Rechtsstaatlichkeit als Thema. Der Mechanismus ist aber so, dass die Artikel-7-Prozeduren im Grunde entweder bis jetzt nicht zu Ende geführt wurden, oder sie können nicht erfolgreich sein, weil die Abstimmungsmodalitäten halt so sind, dass man selten zum Erfolg kommt.
Das Thema Rechtsstaatlichkeit ist ganz besonders im Zusammenhang mit dem Budget noch einmal aufgekommen; denn gute Verwendung von Geldern bedeutet auch, dass man ein gutes rechtsstaatliches Umfeld hat. Das kann aber nur begrenzt sein. Das kann kein Ersatz für einen Vertragsartikel sein, sondern fällt dann in die Sekundärrechtsebene. Da haben wir jetzt, glaube ich, einen guten Weg gefunden, der dahin gehend wirken kann, dass, wenn bestimmte Bedingungen in einem Mitgliedstaat verletzt sind, die Kommission das Recht hat, zu sagen, dass die Freigabe bestimmter Gelder nicht stattfinden kann, solange die Umstände nicht verbessert wurden.
Es muss aber schon einen erkennbaren Zusammenhang zum Budget geben. Deshalb haben wir jetzt auch den Namen „Konditionalitätsmechanismus“ entwickelt. Es ist vereinbart, dass das Mitgliedsland, das es betrifft, zum Europäischen Rat gehen kann, der Europäische Rat dann darüber eine ausführliche Diskussion führt, aber keine unendlich lange Diskussion, sondern dass es dafür einen bestimmten Zeitrahmen gibt und die Kommission dann entscheidet.
Da es Zweifel von Polen und Ungarn gibt, ob dieser Konditionalitätsmechanismus nicht doch dem Artikel 7 widerspricht – der Rechtsdienst des Europäischen Rates hat das verneint –, steht es diesen Ländern offen, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen.
– Ich weiß, dass ich mit meiner Antwort über die Zeit bin; ich spare es bei der nächsten Frage ein. – Falls ein Staat der Meinung ist, er muss zum Europäischen Gerichtshof gehen, wird die Kommission die Maßnahme nicht vollziehen. Sie hat sie ausgesprochen, aber wird sie nicht vollziehen, bis der Europäische Gerichtshof gesagt hat, ob der Mechanismus den Verträgen entspricht.