Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, es ist sehr erfreulich, dass die Koalition die Vorschläge aus der Zivilgesellschaft, aber auch von uns Grünen aufgreifen will, in Artikel 3 des Grundgesetzes den Begriff „Rasse“ zu ersetzen. Der Rassebegriff von 1949 passt nicht mehr in die heutige Zeit; das ist weitgehend Konsens – zum Glück. Aber es muss aus unserer Sicht mehr getan werden.
Genauso wenig passt in das Jahr 2020, dass die Bevölkerungsgruppe der Lesben und Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen immer noch nicht im speziellen Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erwähnt ist. Dabei haben sie in der Nazizeit schwerste Verfolgung erlitten und sind auch heute noch von Anfeindungen bedroht. Ihr Ausschluss 1949 erfolgte aus den Vorurteilen der damaligen Zeit heraus, die wir, glaube ich, zum heutigen Tag – hoffentlich – alle längst überwunden haben.
Deswegen die Frage, Frau Bundeskanzlerin: Wie stehen Sie dazu, bei der Neuformulierung des Artikel 3 Grundgesetz nicht allein eine sprachliche Änderung vorzunehmen, sondern auch ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufzunehmen?