Ich glaube erst mal, dass der Umgang mit Lesben und Schwulen in der Tat über viele, viele Jahre dem Artikel 1 des Grundgesetzes – Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen – nicht entsprochen hat. Ich war zum Beispiel sehr froh, als die Bundesverteidigungsministerin eine Wiedergutmachung des Unrechts an Soldaten, die aufgrund ihres Schwulseins diskriminiert wurden, auf den Weg gebracht hat, dass da etwas passiert ist.
Wir haben uns jetzt in der Koalition auf die Frage des Rassismus konzentriert. Die Frage, die Sie aufwerfen, hat in unseren Diskussionen noch keine zentrale Bedeutung eingenommen. Ich verstehe diese Frage, verweise aber darauf, dass Artikel 1 eigentlich die Dinge auch schon ordentlich abdeckt. Deshalb sehe ich im Augenblick keinen Anlass für die Regierung, daran zu arbeiten. Aber ich denke, dass die Diskussion nicht vorbei sein wird; so viel vermute ich.
Ich habe mit Artikel 3, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, meine politische Arbeit begonnen. Damals, 1990, hat man das ja auch verändert. Das Grundgesetz ist ein lebendes Projekt. Aber konkrete Arbeiten gibt es nicht seitens der Bundesregierung.