Aber ich darf Sie doch bestärken im Nachdenken: Wenn Artikel 1 das alles abdecken würde, dann bräuchten wir überhaupt keine Aufzählung.
Die Diskussion über die Aufnahme der sexuellen Identität in den speziellen Gleichbehandlungskatalog gibt es seit vier Jahrzehnten. In vielen Landesverfassungen, dort, wo Grundrechtskataloge explizit genannt werden, ist die sexuelle Identität aufgenommen worden, zuletzt in Sachsen-Anhalt. Deswegen: Was gut ist für die Landesverfassungen, kann ja auch nicht schlecht für das Grundgesetz sein. Ich bestärke Sie im Nachdenken und dann vor allen Dingen im Handeln, diesen wichtigen Punkt in Artikel 3 aufzunehmen.