Ich habe nur als Gängelung betrachtet, dass man keine Wahlfreiheit hat. Wir stehen dafür, dass sich ein Mensch, der sich selbstständig macht, auch überlegen kann, in welcher Form er seine Altersversorgung gestaltet. Wir wollen nicht, dass er, wie Sie laut Ihrem Antrag wollen, nur die gesetzliche Rentenversicherung wählen kann. Es gibt auch Alternativen, und diese Alternativen sollte man zulassen. Ich habe in meinen Ausführungen dargelegt, dass sie eine dauerhafte Alterssicherung darstellen müssen, dass sie mündelsicher sein müssen, vor allen Dingen nicht pfändbar sein dürfen und dergleichen mehr. Das alles habe ich, wie gesagt, dargelegt. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen uns. Ich glaube, da sind wir relativ nah beieinander. Wir unterscheiden uns nur, was den Weg der Absicherung betrifft.
Ich sage Ihnen: Eine private Absicherung wäre auch zum Vorteil der kommenden Generation; denn bei einer privaten Absicherung spart man jetzt an. Wenn man die Menschen in ein reines Umlagesystem hineinzwingt, bedeutet dies, dass die Versprechungen, eine Rente zu bekommen, in die Zukunft verlagert werden und dies dann die zukünftige Generation zu leisten hat. Hier sollte man Wahlfreiheit gewähren, um dies dementsprechend gestalten zu können.
Es gäbe sehr vieles zu Ihrem Antrag anzumerken; leider Gottes komme ich wegen meiner Redezeit nicht mehr dazu. Aber es sei mir erlaubt, den Punkt 10 aufzugreifen, weil ich glaube, dass er das Selbstverständnis der Linken und die Art und Weise, wie Sie zur Selbstständigkeit stehen, deutlich macht. Da steht nämlich der großartige und glorreiche Vorschlag – ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten –: „Mitbestimmung und Verbandsklagerecht“. Sie wollen also – wohlgemerkt: für Selbstständige – ein Mitbestimmungs- und Verbandsklagerecht kreieren. Da heißt es:
Die Bundesregierung legt eine Analyse vor, wie die Selbstorganisation von Selbstständigen zu fördern ist und Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben geschaffen werden können.
Usw. usw.