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202. Sitzung
Donnerstag, 17. Dezember 202019. Wahlperiode, 202. Sitzung
2 VermerkeReaktionswert: lebhaft169 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Henke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist eigentlich mehr eine Bemerkung. Wir haben es mehrfach im Gesundheitsausschuss schon gesagt: Sie beziehen sich auf § 20i SGB V, der eingefügt wurde.

Zunächst mal: Allein das Gesetz müsste Ihnen doch schon zeigen, dass das keine Priorisierung ist, sondern nur eine Anspruchsgrundlage. Das SGB V gewährt Ansprüche. Es steht da, dass die Gruppen, die Sie nannten, einen Anspruch haben. Da ist kein Wort darüber, wie zu verfahren ist.

Ich verspreche Ihnen – dazu würde ich gern Ihren Kommentar hören –, dass die Gerichte das nicht mitmachen werden. Es wird Menschen geben, die sagen: Ich bin krank, oder ich habe ein großes Problem. Ich passe aber nicht in irgendeine Priorisierung, die Sie jetzt hier gemacht haben. Ich klage mich ein. – Ich verspreche: Es wird Gerichte geben, die per Eilverfahren den Impfzentren dazwischenfunken.

Sie produzieren auf diese Weise ein Chaos. Warum sehen Sie nicht ein: § 20i SGB V ist eine Anspruchsgrundlage, aber keine Priorisierung. Damit kommen Sie nicht weiter.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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