Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Henke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist eigentlich mehr eine Bemerkung. Wir haben es mehrfach im Gesundheitsausschuss schon gesagt: Sie beziehen sich auf § 20i SGB V, der eingefügt wurde.
Zunächst mal: Allein das Gesetz müsste Ihnen doch schon zeigen, dass das keine Priorisierung ist, sondern nur eine Anspruchsgrundlage. Das SGB V gewährt Ansprüche. Es steht da, dass die Gruppen, die Sie nannten, einen Anspruch haben. Da ist kein Wort darüber, wie zu verfahren ist.
Ich verspreche Ihnen – dazu würde ich gern Ihren Kommentar hören –, dass die Gerichte das nicht mitmachen werden. Es wird Menschen geben, die sagen: Ich bin krank, oder ich habe ein großes Problem. Ich passe aber nicht in irgendeine Priorisierung, die Sie jetzt hier gemacht haben. Ich klage mich ein. – Ich verspreche: Es wird Gerichte geben, die per Eilverfahren den Impfzentren dazwischenfunken.
Sie produzieren auf diese Weise ein Chaos. Warum sehen Sie nicht ein: § 20i SGB V ist eine Anspruchsgrundlage, aber keine Priorisierung. Damit kommen Sie nicht weiter.