Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Brandner,
ich hatte mich ja direkt zu Anfang Ihrer Rede gemeldet, um eine Frage zu stellen. Aber eigentlich habe ich mich gemeldet, um Sie vor einem Irrtum zu schützen. Sie haben ja im Internet schon vor Ihrer Rede gepostet, was Sie heute sagen wollen, nämlich: Corona nicht zur Arbeitsverweigerung im Bundestag missbrauchen. – Das Thema ist aber eigentlich die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung in § 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages,
in dem es gerade darum geht, in Zeiten von Corona hier arbeitsfähig zu bleiben.
Sie haben, glaube ich, gar nicht erkannt, dass wir als Deutscher Bundestag uns hier in vielen Debatten mit Corona, den Bedingungen und den Hilfen für Unternehmen, für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber natürlich auch mit unserer Arbeitsfähigkeit ganz intensiv beschäftigen.
Es geht um eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung in § 126a – es ist die zweite Verlängerung – um drei Monate. Sie sehen: Es ist eine moderate Verlängerung.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie zwischen den Zeilen gesagt: Es gibt Corona. – Das ist ja schon mal etwas.
Wenn es Corona gibt – Sie leugnen das nicht, aber Teile Ihrer Fraktion tun das anscheinend –, dann muss man auch die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen; denn Corona geht an uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages ja nicht vorüber.
Auch hier gibt es Fälle – in allen Fraktionen, auch in Ihrer.
Von daher ist es wichtig, dass wir uns so organisieren, dass wir auch unter diesen Bedingungen arbeitsfähig sind, dass die Ausschüsse und auch die Untersuchungsausschüsse arbeiten können, alle Ausschüsse, aber auch das Plenum im Deutschen Bundestag.