Ich würde gerne meine Rede zu Ende halten. Danke.
Ich halte auch fest: Klar, auch die Heron TP kann eine solche Lebensversicherung sein. Ich bin mir sehr bewusst, welche Fragen unsere Debatte in der Fraktion hervorgerufen hat. Lassen Sie mich deshalb kurz einige der Gedankengänge skizzieren.
Ganz grundsätzlich ist es doch so: Das Waffensystem Heron TP läuft per Leasing ab nächstem Jahr zu, dann gehen die Soldatinnen und Soldaten in die Ausbildung, und frühestens in 2022 wird die Heron TP sich in einem Einsatzszenario befinden. Damit ist es doch mitnichten so, Herr Kollege Otte, dass der erhöhte Gesprächsbedarf in der SPD-Bundestagsfraktion nun dazu führt, dass unmittelbar Leben von Soldatinnen und Soldaten aufs Spiel gesetzt wird.
Denn frühestens in 2022 könnte Heron TP seine Schutzwirkung entfalten.
Klar ist angesichts der Turbulenzen in der internationalen Politik doch auch, dass heute niemand voraussagen kann, in welchen Szenarien sich die Bundeswehr dann befinden wird
und inwiefern Force Protection, insbesondere mobile Force Protection, beispielsweise für Patrouillen, überhaupt benötigt wird.
Natürlich: Heron TP kann Force Protection mobil, aber auch stationär gewähren. Für den stationären Schutz von Lagern eignen sich aber auch andere Waffensysteme wie beispielsweise das Nächstverteidigungssystem MANTIS, ein wirksames Verteidigungssystem für den Nahbereich.
Leider hat die Bundeswehr nur ein System dieser Art, ein einziges für alle Einsatzgebiete. Das befindet sich in Mali. Ein Antrag der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion wurde vom Ministerium zwar zur Kenntnis genommen; aber dennoch wurden keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt, um beispielsweise für das von der Ministerin in ihrer Rede erwähnte Lager in Kunduz einen wirksamen Schutz zur Verfügung zu stellen, der noch dazu von der Stange erhältlich wäre. Ich finde, dieser Kritik müssen Sie sich stellen,
wenn Sie uns vorwerfen – ich zitiere –, uns an den Soldatinnen und Soldaten zu versündigen.
Richtig ist doch, dass es neben den Drohnen noch weitere Möglichkeiten für den Schutz von Lagern und Soldatinnen und Soldaten gibt, Schutzeinrichtungen, für die sich der Verteidigungsausschuss mit den Stimmen der SPD und auch der CDU/CSU ausgesprochen hat, Schutzeinrichtungen, die Sie zu beschaffen nicht in der Lage sind.
Ich finde, hier kann und muss das Ministerium mehr tun, wenn Ihnen so wie uns das Leben der Soldatinnen und Soldaten und deren Schutz und Sicherheit am Herzen liegen.
In 2018 haben wir gemeinsam im Koalitionsvertrag festgehalten – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.“
Wir haben das so festgehalten, eben weil das ein Thema mit großem gesellschaftlichem Verhetzungspotenzial ist, ein Thema, das man in großen Teilen der Gesellschaft erklären muss.
Für diese Erklärung braucht man eine Grundlage, und zwar eine Grundlage, die die wesentlichen Fragen erläutert: Was sind die geplanten Einsatzszenarien? Was sind sie mit Blick auf Drohneneinsätze anderer Nationen eben auch gerade nicht?
Wo sitzt der Operator? Wer gibt einen Befehl? Wie viele Augen sind beteiligt? Muss der Einsatz der Drohne Teil des Mandats sein, oder kann die Bundeswehr selbst entscheiden, wie und wo sie die Drohne einsetzt?
Spätestens seit 2018, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Abschluss des Koalitionsvertrages ist doch klar, dass die SPD-Fraktion diese Fragen beantwortet sehen will und sie diskutieren will. Sie sind nicht neu. Aber ich muss konstatieren, dass das Ministerium sich erst jetzt ernsthaft dem Abarbeiten dieser Passagen
und diesem im Koalitionsvertrag festgelegten Verfahren gestellt hat.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker tief in der Materie stecken und eine Haltung dazu entwickelt haben. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen konnten das bisher nicht, eben weil die Entscheidungsgrundlage fehlte.
Und sie konnten es vor allen Dingen auch zu Hause nicht in den Wahlkreisen mit der Zivilgesellschaft diskutieren. Aber das ist auch unser Job und Teil der repräsentativen Demokratie.
Es geht auch momentan nicht, weil nun die weltweite Pandemie Zusammenkünfte schlicht und ergreifend unmöglich macht. Moltke hat einmal gesagt: „Erst wägen, dann wagen!“ – Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank.