Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist eine sehr existenzielle Frage für die Schweinehalter, aber auch für die Landwirtschaft insgesamt in der Coronakrise. Mit vielfältigen Maßnahmen sind wir als Bundesregierung und als Haushaltsgesetzgeber sehr schnell aktiv geworden. Es gab zwei Nachtragshaushalte. Ich habe auch Zahlen dabei – die würde ich gerne gleich vortragen –, welche Gelder zum Beispiel aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich abgerufen worden sind. Wir haben die Überbrückungshilfen mit einem branchenübergreifenden Zuschussprogramm, das heißt, sie sind offen für Betriebe der Land-, Forst- und auch der Fischereiwirtschaft. Es gibt Zuschüsse für betriebliche Fixkosten. Wir haben jetzt auch die Überbrückungshilfe verlängert; die Überbrückungshilfe III läuft bis Juni. Sie wissen, dass wir zur Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung ein Milliardenprogramm aufgelegt haben: 700 Millionen Euro für den Wald und 300 Millionen Euro für den Stallumbau. Es gibt Liquiditätssicherungsprogramme und Bürgschaftsprogramme. Es gibt die Entschädigung bei Dienstausfällen, Quarantänefällen, und es wurde ein Betriebshelfer zur Verfügung gestellt, wenn ein Landwirt selbst erkrankt war.
Es gab Anträge – wenn ich das abschließend noch sagen darf; das wird sicherlich von Interesse sein – über Soforthilfen: 16 418 Anträge von land- und forstwirtschaftlichen und Fischereibetrieben über 138 Millionen Euro. Die Rentenbank hat 243 Liquiditätssicherungsdarlehen ausgezahlt.