Das war jetzt sehr umfangreich; also muss ich mir etwas heraussuchen. – Ich will etwas zur UTP-Richtlinie sagen. Ohne die aktive Mithilfe von Deutschland, vom BMEL und von mir, unter österreichischer Ratspräsidentschaft hätte es diese UTP-Richtlinie auf europäischer Ebene überhaupt nicht gegeben. Es war wirklich eine intensive Zuarbeit aus Deutschland. Wir gehen jetzt über die Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus.
Ich will nur noch einmal in Erinnerung rufen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Ostendorff, was wir verbieten werden. Ich will jetzt nicht alle elf Punkte vorlesen; aber so viel: Wir werden zum Beispiel dafür sorgen, dass Lieferbedingungen, Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen, Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung nicht mehr einseitig von einem Händler verändert werden können, dass verderbliche Ware nicht erst nach 60 Tagen bezahlt wird, dass, wenn es Kundenbeschwerden oder kurzfristig Stornierungen gibt, die Kosten nicht dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden, dass für die Lagerhaltung nicht der Lieferant zuständig ist und diese bezahlen muss. Vieles werden wir ändern. Bei der UTP-Richtlinie haben wir die graue Liste; auch davon setzen wir einiges um. Das Ganze liegt jetzt im Parlament. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist sehr, sehr klar: Wir werden bei der BLE eine Stelle einrichten, die man zur Klärung kontaktieren kann. Wir haben hier das große Problem, dass beim LEH nur wenige zusammen eine Marktmacht von 85 Prozent haben. Ich fand einige Entscheidungen in der Vergangenheit, die Fusionen ermöglicht haben, falsch.