Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Klöckner, Sie haben die Frage von Herrn Ostendorff zur UTP-Richtlinie an einem zentralen Punkt eigentlich nicht beantwortet, und zwar bei den „grauen Praktiken“. Wenn Sie das Thema so ernst nehmen und meinen, dass die Macht des Lebensmitteleinzelhandels so groß ist – wo ich Ihnen zustimmen würde –, warum haben Sie dann nicht beispielsweise auch die Praxis hinsichtlich Zahlungsverlangen des Käufers für Listungen oder Zahlungsverlangen für Werbemaßnahmen verboten? Das hätten Sie einfach machen können; das läge in Ihrer Kompetenz. Warum haben Sie das nicht gemacht?