Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Maxime der Bundesregierung bei Sicherheitsgesetzen lautet anscheinend viel zu oft: Wir machen erst einmal so weit und so viel, wie es geht, und dann schauen wir, was beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe herauskommt. So ist es auch in diesem Fall. Viele Sicherheitsgesetze der letzten Jahre sind so angegangen worden; der Scherbenhaufen musste dann vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zusammengekehrt werden.
Das ist eigentlich ein Skandal und kann nicht die Arbeitsweise des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung sein, meine Damen und Herren.
Die Regelungen bei der Bestandsdatenauskunft hat das Bundesverfassungsgericht letzten Sommer kassiert. Es konnte ja, sage ich einmal etwas ironisch, keiner ahnen, dass die Herausgabe von Bestandsdaten auch eine wasserfeste Rechtsgrundlage braucht und nicht nur die Abfrage durch die Strafverfolgungsbehörden. Nun gut. Dieses Mal hat die Bundesregierung den Bogen aber zu weit gespannt. Jetzt ist es sogar so weit gekommen, dass wir ein Gesetz hatten, das der Bundespräsident dann nicht unterschrieben hat, weil er gesagt hat: Na ja, das hätte man ja auch einmal machen können.
Es hat auch lange gedauert. Jetzt hat das Innenministerium ein Reparaturgesetz vorgelegt. Ich habe das Gefühl: Wir werden darüber in der nächsten Sitzungswoche intensiv sprechen; wir werden ja eine Anhörung haben. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Bundespräsident sehr intensiv zuhören lässt bei dem, was wir in der Anhörung im Innenausschuss erleben werden. Dann schauen wir einmal, ob nach dem Reparaturgesetz ein wasserfestes Gesetz steht oder ob es wieder zu einem Scherbenhaufen nach Karlsruhe führt.
Was in dem Gesetz leider nicht repariert wurde, das ist zum Beispiel die Meldepflicht für die Anbieter sozialer Medien. Das hätte man gleich berücksichtigen können; da hätte das Justizministerium etwas machen können. Ich habe die Befürchtung: Damit steuern Sie zielgerichtet das nächste Gesetz nach Karlsruhe, gleicher Weg. Was beinhaltet diese Meldepflicht für soziale Medien? Gemeldete Inhalte sollen nicht nur gesperrt oder gelöscht werden, sondern da wird, ja, eine Untersuchung der Vorfälle vorverlagert: Die Social-Media-Unternehmen sollen mit ihren Abteilungen prüfen, ob ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, und das dann in eine Verdachtsdatenbank des BKA geben, und zwar nicht nur den Inhalt, sondern auch gleich die zugehörige IP-Adresse des Nutzers, der den Inhalt gepostet hat.
Das ist schon interessant. In den letzten Tagen sagte die Bundeskanzlerin noch öffentlich anlässlich der Sperrung des Twitter-Kontos von Herrn Trump, dass nicht die Plattformen die Einschränkung der Meinungsfreiheit bestimmen, sondern dass das staatliche Aufgabe sei. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum die Bundesregierung wie beim NetzDG immer wieder den Gedanken aus der Schublade zieht, immer mehr staatliche Aufgaben auf diese Plattformen abzuschieben. Das ist jedenfalls ein Widerspruch zu dem, was die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen gesagt hat, meine Damen und Herren.
Ich sage es Ihnen ganz klar: Ich glaube, diese Meldepflicht für die Anbieter sozialer Medien, in der Form, dass dort solche Entscheidungen getroffen werden, die eigentlich staatliche Aufgabe sind, ist der nächste Riss im Fundament der digitalen Bürgerrechte. Ich wünschte mir, die Bundesregierung würde bei Sicherheitsgesetzen mehr nach der Maxime vorgehen: „Gestalte jedes Gesetz so, dass es auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe standhält“, und nicht umgekehrt; das wäre einmal ein guter Vorsatz. Von dieser Maxime ist die Bundesregierung bei der Meldepflicht für Anbieter sozialer Medien aber weit entfernt. Ich finde, sie muss ihr Verhältnis zur Meinungsfreiheit im Netz dringend einmal klären.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.