Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Deckelung von Dispozinsen“. So oft, wie Die Linke hier ähnliche Anträge gestellt hat – stets mit derselben staatsgläubigen Forderung, dass die Dispozinsen durch einen staatlichen Eingriff gedeckelt werden sollen –, ist der Antrag ja schon ein Klassiker. Zuletzt haben wir im Februar 2019 hierüber diskutiert, und natürlich wollen Sie auch im Wahljahr nicht auf diesen Klassiker verzichten.
– Wir stellen zumindest ab und zu mal unterschiedliche Anträge; Sie beschränken sich ja darauf, immer dasselbe zu beantragen. Dazu aber gleich im Detail mehr.
Einige politische Mitbewerber scharren jetzt mit den Hufen, zum Beispiel gehen das Positionspapier der SPD von Mitte Dezember und auch die Forderung der Grünen in der „Bild“-Zeitung vom 29. Dezember ja in ähnliche Richtungen. Neu daran ist ausschließlich, dass Sie das diesmal mit der Coronapandemie begründen.
Viele Menschen bangen in der Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz. Wir haben im Bundestag beispielsweise mit der Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mit Hilfen für mittelständische Betriebe tatkräftige Hilfen beschlossen. Wir alle hier schauen sehr genau hin, welche Hilfen ankommen und wie existenzielle Nöte verhindert werden können.
Gerade in einer solchen schweren Zeit klingen „Bild“-Schlagzeilen wie „Grünen-Chef will Dispo-Abzocke stoppen“ auf den ersten Blick natürlich erst mal recht sympathisch.
Schauen wir uns das aber mal im Detail an.
Das Volumen dieser Überziehungskredite ist in den zurückliegenden Monaten keinesfalls gestiegen, wie man nach der Lektüre des Antrags der Linken vermuten könnte. Im Gegenteil erleben wir seit Langem einen kontinuierlichen Rückgang. Aktuell haben wir in diesem Bereich sogar das niedrigste Kreditvolumen seit fast 20 Jahren. Ein Coronaeffekt ist jedenfalls derzeit nicht erkennbar und sollte daher auch nicht zur Aufwärmung Ihrer altbekannten Forderung angeführt werden.
Aber auch unabhängig von der Pandemie gibt es vieles zu Ihrem Antrag zu sagen:
Wozu dient ein Dispokredit? Er muss nicht gesondert beantragt werden und ist meist bereits im Girovertrag enthalten. Er ist erst mal eine bequeme und flexible Möglichkeit, einen kurzfristigen finanziellen Engpass aufzufangen. Niemand fragt nach der Verwendung des Geldes, nach den zusätzlichen Sicherheiten oder nach einer aktuellen Bonitätsprüfung. Dass diese Flexibilität und das höhere Ausfallrisiko über den Zins vergütet werden müssen, dürfte Konsens sein.
Der Wettbewerb bringt auch Ausreißer nach oben mit sich. Eine Grenze dafür wird schon durch § 138 BGB gezogen.
Auch Dispozinsen dürfen nicht gegen das Wucherverbot verstoßen. Das wissen auch Sie. Eine darüber hinausgehende Deckelung der Dispozinsen durch staatlichen Eingriff lehnen wir deshalb auch ab.