Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sollen hier heute beschließen, dass die Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die Bundestagswahl zumindest teilweise unmöglich ist. Da frage ich doch direkt mal zurück: Warum sollten ich und meine Fraktion eine unrichtige Feststellung treffen? – Versammlungen sind möglich, und zwar ohne Gefahr für Leib und Leben. Das dokumentieren wir doch gerade jetzt und hier. Wir führen hier eine Versammlung durch, um zu beschließen, dass Versammlungen nicht möglich sind.
Offensichtlich fällt Ihnen von der Koalition das Paradoxe Ihres Antrages nicht einmal auf, eines Antrages, den Sie erst gestern quasi überfallartig auf die Tagesordnung gesetzt haben und der, sollte er beschlossen werden, zu einer kompletten Umwälzung des Rechts der Kandidatenaufstellung führen würde.
Warum haben Sie einen derart schwerwiegenden Antrag nicht mit angemessenem Vorlauf eingebracht?
Das zeigt doch schon Ihr schlechtes Gewissen bei dem, was Sie da versuchen.
Aber nun zum Inhalt Ihres Antrages: Weshalb sollen denn Aufstellungsversammlungen nicht möglich sein? – Da wird es nun spannend.
– Das höre ich von Ihnen gerne; das ist lustig. – Sie begründen die angebliche Unmöglichkeit vor allem damit, dass in einigen Bundesländern die Coronaverordnungen Aufstellungsversammlungen nicht zuließen. Aha! Erst ordnen Sie einen harten Lockdown an, mit massivsten Einschränkungen für die Bürger – Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder und zeigen schon damit, was Ihnen unsere Verfassungsordnung wert ist; denn ein solches Gremium gibt es überhaupt gar nicht –,
und dann heißt es: Weil wir diesen Lockdown haben, können wir uns nicht versammeln, um Kandidaten für die Bundestagswahl zu wählen. – Das ist grotesk. Sie stellen also auf eine angebliche rechtliche Unmöglichkeit ab, die Sie selbst herbeigeführt haben.
Entscheidend ist aber, ob es tatsächlich unmöglich ist, Versammlungen abzuhalten, und das ist – das wissen Sie auch; wir beweisen es ja gerade hier – eben nicht der Fall.
Richtig peinlich wird es darüber hinaus,
wenn die angebliche rechtliche Unmöglichkeit überhaupt nicht vorliegt. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf die Lage in Nordrhein-Westfalen und schreiben dazu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In Nordrhein-Westfalen ist die Durchführung von Aufstellungsversammlungen aktuell faktisch ausgeschlossen“. – Dabei beziehen Sie sich auf eine Vorschrift in der Coronaschutzverordnung NRW, die dafür überhaupt nicht einschlägig ist.
– Nein, ist sie nicht.
– Wir können nachher über die Norm reden. Sie haben eine falsche Nummer zitiert.
Tatsächlich finden in Nordrhein-Westfalen laufend Aufstellungsversammlungen statt – in Übereinstimmung mit der dort geltenden Verordnung. Gehen Sie nach Nordrhein-Westfalen! Diese werden ohne Probleme unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt.
Da gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wissen überhaupt nicht, wovon Sie sprechen,
oder Sie wollen uns hinters Licht führen.
Ihre Begründung gibt also keinesfalls eine tragfähige Grundlage dafür her, die Unmöglichkeit der Durchführung von Versammlungen festzustellen.
Es ist aber nicht nur so, dass die Unmöglichkeit, die der Bundestag hier nach Ihrem Willen feststellen soll, gar nicht vorliegt, Ihrem Anliegen ist auch aus inhaltlichen Gründen vehement zu widersprechen. Sie wollen hier gerade ohne Not ein wichtiges Prinzip der Demokratie preisgeben, das Prinzip der Präsenzversammlung.
Für die Demokratie ist der Austausch der Argumente und Meinungen unter Anwesenden aber nun mal fundamental wichtig. Es kann und darf hier nicht darum gehen, den Gesundheitsschutz und die Aufrechterhaltung demokratischer Verfahren, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben, gegeneinander auszuspielen.
Es ist auch unter den aktuellen Umständen möglich, Versammlungen in hergebrachter Weise unter Einhaltung angemessener Schutzmaßnahmen durchzuführen, und das wissen Sie auch.