Ich will das noch mal kurz würdigen. Die Kinderkrankentage und die Regelung, sie zu verdoppeln und auszuweiten auch auf gesunde Kinder, die jetzt nicht betreut werden können, betreffen ein Budget, bei dem wir uns entschieden haben, mindestens 300 Millionen Euro aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen zu geben, wenn notwendig, auch mehr. Das ist eine große Entlastung für viele Familien.
Sie haben recht, dass die Privatversicherten nicht darunterfallen. Ich will aber darauf hinweisen, dass eine Information, die Sie gegeben haben, nicht korrekt ist: Die Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können selbstverständlich davon profitieren. Und für die Selbstständigen, die privat versichert sind, gelten die Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz: Entschädigungsanspruch, wenn Kinder nicht in der Kita oder Schule betreut werden können. Wir befinden uns in einem Diskussionsprozess, ob man vielleicht auch hier noch Verbesserungen erreichen kann. Aber wir haben eben die ganz klare Situation: Gesetzlich Versicherte werden mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich unterstützt. Privatversicherte können Mittel und Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen.