Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass auch die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz aus Steuermitteln finanziert sind, hälftig von Bund und Ländern, und dass diese Mittel auch denjenigen, die privat versichert sind, zur Verfügung stehen. Das ist in der Systematik der Kinderkrankentage über die gesetzlichen Krankenversicherungen so gelöst worden. Das war der Weg, mit dem wir eine große Zahl von Kindern gut erreichen konnten. Und ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass das Infektionsschutzgesetz genauso Entschädigungen nach Steuerrecht ermöglicht.
Wir überlegen, in die Diskussion einzubringen, inwieweit man im Infektionsschutzgesetz noch Erleichterungen vornehmen kann, um hier einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Wir müssen in der Koalition diskutieren, ob man das an dieser Stelle auch noch mal nachschärfen kann, um es den Privatversicherten und den Selbstständigen hier ein Stück weit leichter zu machen.