Ich will noch mal darauf hinweisen – das wissen Sie auch, Frau Schauws –, dass der § 219a StGB ein politischer Kompromiss war. Es war ein Versuch der Vermittlung zwischen zwei völlig unterschiedlichen Positionen, der hier unternommen worden ist. Das heißt, wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf einen Weg geeinigt, der zu einer Verbesserung der Lage führen sollte. Dass das nicht der Ursprungswunsch des Frauenministeriums war, das ist Ihnen bekannt.
Man muss sich aus meiner Sicht anschauen, wie dieses Gesetz jetzt gewirkt hat. Man muss auch kritisch mit der entsprechenden Liste umgehen und dann auch zu Nachschärfungen kommen. Ich glaube – das ist dann aber ein Thema auch für nächste Legislaturen –, da ist da noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ich halte aus meiner Sicht als Frauenministerin hier eine Verbesserung der rechtlichen Situation für wünschenswert. Ich muss aber auch sagen: Wir haben in der Koalition hier eine gemeinsame Linie verabredet, die wir auch umgesetzt haben, und man muss sich in der Umsetzung des Gesetzes anschauen, wo hier noch tatsächlich Nachbesserungsbedarf ist.