Ich will grundsätzlich sagen, dass wir den Kinderschutz in jeder Phase der Pandemiebekämpfung im Blick gehabt haben. Kinderschutz ist auch Gesundheitsschutz. Das Ganze ist immer ein Abwägungsprozess. Selbstverständlich spielt das Thema Kinderschutz auch in allen Regularien, die wir bisher getroffen haben, eine wesentliche Rolle.
In sehr vielen Bundesländern sind die Kinder von Beschränkungen im privaten Bereich ausgenommen. Es sind Sonderregelungen für Alleinerziehende getroffen worden. Natürlich geht es auch darum, dass im weiteren Fortgang die entsprechenden Kinderschutzrechte gewürdigt werden. Insofern liegt unser Fokus ganz klar auf Lockerungen der Maßnahmen für die Kinder. Aber da, wo Beschränkungen im Sinne des Gesundheitsschutzes nötig sind, müssen wir sie auch vornehmen.