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205. Sitzung
Mittwoch, 27. Januar 202119. Wahlperiode, 205. Sitzung
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Ja, gerne. – Welches Ministerium hier federführend ist?- Geschenkt! Nach unserer Auffassung ist es doch so, dass die Kinderrechte bereits jetzt im Grundgesetz verankert sind. In Zeiten des Lockdowns ist aber auffällig geworden, dass die Bundesregierung und auch die Länderregierungen durch ihre Maßnahmen diese Kinderrechte ausgesetzt haben. Das Recht der Kinder auf Bildung wurde zum Recht auf Schutz vor Kindern umgekehrt. Kinder wurden als Virenschleudern degradiert, obwohl durch Studien nachweislich bewiesen ist, dass insbesondere Kinder bis zum Grundschulalter überhaupt keinen nennenswerten Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten.

Da Kinder nirgendwo alleine hingehen, bedeutet insbesondere die Ausweitung der Kontaktbeschränkungen für Kinder unter 14 Jahren, dass sie quasi einem Kontaktverbot unterliegen. Deswegen meine Frage zum Kontaktverbot für Kinder unter 14 Jahren: Wollen Sie das sofort wieder zurückfahren, oder halten Sie das für verhältnismäßig?

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