Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachhaltige Landwirtschaft gibt es natürlich nicht umsonst. Ein menschenwürdiges Einkommen, faire Preise für die Bauernfamilien müssen selbstverständlich sein. Es geht nämlich um Fairplay im und am Markt. In der Verantwortung steht die gesamte Liefer- und Verarbeitungskette landwirtschaftlicher Produkte, wie auch wir auf Verbraucherseite. Selbst wenn Lebensmittelpreise steigen: Was kommt überhaupt bei den Landwirten an? Meist der nach unten zu ihnen weitergegebene Preisdruck.
Mit dem Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken nimmt die Große Koalition eine klare politische Weichenstellung vor. Wir stärken die Landwirte gegenüber dem Einzelhandel für bessere Erlöse, für Fairplay für unsere Bäuerinnen und Bauern. Aus gutem Grund gehen wir über die Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Richtlinie hinaus. Sie wissen: Ohne die aktive Mithilfe Deutschlands, unseres Ministeriums, hätte es die europäische UTP-Richtlinie gar nicht gegeben.
Erhebliche Widerstände gab es beispielsweise vonseiten des Handels. Traurig genug, dass es notwendig wurde, aber wir müssen jetzt ordnungsrechtlich gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen. Seien es kurzfristige Warenstornierungen zulasten der Lieferanten, ohne Bezahlung. Monatelang müssen Lieferanten heute auf ihr Geld warten, obwohl die Ware schon längst abverkauft worden ist. Einseitige Änderungen der Lieferbedingungen zulasten der Landwirte stehen auf der Tagesordnung. Schilderungen dieser Praxis erreichen uns in der Regel – das kennen Sie, verehrte Damen und Herren – anonym, aus Angst, vom Handel ausgelistet zu werden. David gegen Goliath. In Deutschland haben die vier größten Handelsketten einen Marktanteil von über 85 Prozent. Das ist ein Problem, und die Ministerentscheidung des ehemaligen SPD-Wirtschaftsministers für eine weitere Fusion war damals nicht richtig.
Unser Gesetz stärkt nun die Marktposition kleinerer Lieferanten und landwirtschaftlicher Betriebe. Wir stellen für die Zukunft sicher, dass Landwirte und Hersteller ihre Bezahlung binnen 30 Tagen erhalten. Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten und dürfen nicht einseitig vonseiten des Käufers geändert werden. Bisher konnte der Händler kurzfristig zum Beispiel eine geänderte Verpackung fordern, und der Landwirt musste eine andere, neue Verpackung bereitstellen, und zwar auf seine Kosten. Damit ist jetzt Schluss.