Danke, Frau Abgeordnete Pahlmann. – Es sind ja aktuell Landwirte in Berlin. Sie demonstrieren, was ihr gutes Recht ist. Sie stehen finanziell und auch gesellschaftlich unter enormem Druck; sie sollen immer mehr Auflagen erfüllen. Ja, wir begleiten sie dabei mit Programmen – das ist wichtig –; aber das Problem ist, dass der Handel stetig steigende Anforderungen an sie stellt, aber nicht dafür bezahlt.
Ich habe heute bei mir vorm Ministerium mit vielen Landwirten genau darüber gesprochen. Auch wenn nicht alle Landwirte direkt Verhandlungen mit dem Handel führen, weil es Zwischenhändler gibt, haben die Landwirte dennoch etwas von dieser UTP-Richtlinie; denn der Preisdruck kommt von oben nach unten und landet am Ende beim Urerzeuger. Deshalb ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt, der auch von den Landwirten begrüßt wird. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass wir das europaweit mit Mindeststandards regeln. Ohne uns, ohne Deutschland, wären wir nie so weit. Deshalb sage ich: Hier wird David im Kampf gegen Goliath stärker gemacht.
Ich möchte ein Weiteres sagen: Wir verbieten im Übrigen auch nachträgliche Zahlungsforderungen des Käufers an den Lieferanten, wenn die Ware bereits in den Besitz des Käufers übergegangen ist und er danach vielleicht meint, mögliche Qualitätsminderungen feststellen zu können.
Was regeln wir noch? Zukünftig darf sich der Käufer nicht mehr weigern, eine geschlossene Liefervereinbarung schriftlich zu bestätigen. Man wundert sich, was heute alles möglich ist. Und stellen Sie sich vor: Heute ist es möglich, dass der Käufer von einem Lieferanten Entschädigung für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden verlangt, ohne dass ein Verschulden des Lieferanten vorliegt. Wir gehen mit diesem Entwurf weiter als die europäische Richtlinie; denn wir sagen auch: Wenn der Händler zukünftig in der Saison zum Beispiel großzügig Erdbeeren bestellt, diese aber nicht verkauft bekommt, muss er trotzdem den vereinbarten Preis bezahlen. Heute ist es so, dass storniert wird und für die Entsorgung auch noch der Landwirt oder der Lieferant zahlen muss. Das schmälert natürlich den Preis, das schmälert natürlich den Gewinn, und das geht zulasten derer, die Sorge und Angst haben, dass sie ausgelistet werden. Damit ist jetzt Schluss, damit machen wir gesetzlich Schluss.
Was es auch nicht mehr geben wird – auch das muss man sich vorstellen –: Wenn ein Händler jederzeit auf alles Mögliche zurückgreifen will und deshalb viel einlagert, nimmt er heute von dem Lieferanten Kosten für die Lagerung, stellt ihm das also in Rechnung. Auch das werden wir verbieten.
Insofern sage ich, sehr geehrte Damen und Herren: Wer bestellt, der muss bezahlen. Und wer sich nicht daran hält, der wird mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro sanktioniert. Wir werden nicht das Wettbewerbsprinzip außer Kraft setzen; aber wir wollen, dass die soziale Marktwirtschaft hier endlich zum Tragen kommt.
Das ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer zukunftsfähigen Landwirtschaft.
Wir sind für eine gerechte Verteilung der Erlöse, mehr Wertschätzung für Lebensmittel, stärkere regionale Lieferketten, Würdigung nationaler Herkunft. Deshalb haben wir es auf europäischer Ebene unter unserer Ratspräsidentschaft erreicht, dass die Herkunftskennzeichnung klarer, eindeutiger und nachvollziehbarer wird.
Das ist gut für Verbraucher, das ist gut für den Landwirt, und das ist gut für eine nachhaltige Landwirtschaft.
Zum Schluss, auch als Appell an die Lebensmittelhändler: Es kann nicht sein, dass Lebensmittel, Mittel zum Leben, wie Billigware verramscht werden.
Das ist keine Wertschätzung, das ist keine Wertschöpfung. Hier ist der Handel in der Verantwortung.
Außerhalb des Protokolls möchte ich sehr herzlich Herrn Spiering, dem agrarpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, zum Geburtstag gratulieren.