Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ja den Spruch von neuem Wein in alten Schläuchen; der würde zumindest die Schläuche zum Bersten bringen. Aber dieser alte Wein, der in den alten Schläuchen ist, wird diesen Schläuchen nicht mal Bewegung angedeihen lassen. Deshalb denke ich, dass die halbe Stunde, in der wir heute über die Anträge der AfD zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Vielehen, zur Meldepflicht für Fälle weiblicher Genitalverstümmelungen und zur effektiveren Bekämpfung von Kinderehen debattieren, absolut vergeudete 30 Minuten sind. Das stiehlt uns Arbeitszeit, dient nicht der Sache und vor allen Dingen nicht den Kindern und den Frauen, also den Personen, die in den Überschriften stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle miteinander – und das sollten Sie auch wissen, auch wenn Sie dem Hohen Haus damals nicht angehörten –, dass wir bereits im Sommer 2017, in der letzten Legislatur, die Kinderehen ausführlich behandelt haben und dass auch bereits im Sommer 2017, wie es die Kollegin angesprochen hat, ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen in Kraft getreten ist. Auch wenn es ausschließlich Änderungen im BGB und in zivilrechtlichen Gesetzesvorschriften waren, hat der Staat damit ein wirksames Instrument in der Hand, Kinderehen zu unterbinden.
Wir gehen noch ein bisschen tiefer in die Geschichte. Die sogenannte Genitalverstümmelung ist seit September 2013, seit dem Inkrafttreten des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien – verboten und wurde zusätzlich als eigener Straftatbestand in § 226a StGB und zusätzlich in § 5 StGB aufgenommen.
Auch die Frauenbeschneidungen – egal in welchem Bereich – sind strafbar geworden.
Unabhängig vom Recht des Tatorts, der Nationalität des Täters und des Opfers soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dies bildet eine ordentliche rechtliche Grundlage zum Schutz von betroffenen Mädchen und Frauen.
Noch viel wichtiger ist es, das Beratungsangebot für die Opfer niederschwellig weiter auszubauen; denn jeder von uns weiß, dass die meisten Straftaten in der Familie stattfinden, diese aber am seltensten angezeigt werden. Um diese Dunkelziffer zu beleuchten, müssen wir es als Gesellschaft schaffen, eine vertrauensvolle Anlaufstelle für alle Opfer zu sein. Dazu gehört nicht Stigmatisierung, dazu gehört nicht Denunzieren, dazu gehören nicht Anzeigepflichten, und dazu gehören keine Listen, wie wir sie aus Zeiten kennen, in denen mit, gelinde gesagt, Sippenhaft und Ähnlichem ganze Familien oder Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht gestellt wurden.
Ich weiß, was die Intention Ihrer Anträge ist. Die Intention – wir können es in allen drei Anträgen ganz sauber lesen und durchdeklinieren – ist im Ergebnis: Abschiebung der betroffenen Personen.
Damit helfen wir keinem Kind, keiner Frau, die genitalverstümmelt wird, keinem Menschen in diesem Lande. Das wollen wir nicht, und deshalb werden wir diese Anträge ablehnen.