Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Antrag der Linken – Herr Weinberg hat es ausgeführt – geht es ja in erster Linie um die Krankenhausfinanzierung im Allgemeinen und die Fallpauschalen im Besonderen.
– Ja, danke. Man hat sich schon daran gewöhnt und merkt es nicht mehr.
Sie führen § 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Ihrem Antrag an. Das ist auch richtig so. Es ist sozusagen die Generalklausel der Krankenhausfinanzierung. Aber es lohnt sich schon, § 1 etwas genauer zu betrachten. Darin steht: Bei der wohnortnahen Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern ist der Grundsatz der Vielfalt der Krankenhausträger zu berücksichtigen. – Und das sind die kommunalen, die freigemeinnützigen, die kirchlichen im Wesentlichen und auch die privaten.
Und in § 1 heißt es weiter: „Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten.“ – Und genau das, was hier in dieser Generalklausel beschrieben ist, nennt man Subsidiaritätsprinzip, und auf diesem Subsidiaritätsprinzip baut unser gesamtes Sozialsystem in unserem Land auf.
Ich will Ihnen ein Beispiel sagen, gerade aus dem Bereich der Krankenhäuser. Ich habe in meinem Wahlkreis ein kommunales Krankenhaus, das vor zehn Jahren privatisiert wurde. Und weil auch bei den Privaten bei einem kleinen Landkrankenhaus die Bäume nicht in den Himmel wachsen, stand man vor drei Jahren wieder vor dem gleichen Problem. Und was ist geschehen? Es fand sich kein Privater; es fand sich kein Gemeinnütziger. Das Subsidiaritätsprinzip hat gegriffen. Es ist nun wieder ein Privater, wenn auch ein anderer, der dieses Krankenhaus betreibt. Das ist der Beweis dafür, dass das Subsidiaritätsprinzip der Garant für unser Sozialsystem ist, und daran werden wir auch festhalten.
Warum ist denn die Trägervielfalt so wichtig? Sie ist wichtig, glauben Sie es mir. Nehmen Sie mal an, wir würden den Krankenhäusern einen Betrag X zusätzlich zur Verfügung stellen, meinetwegen 20 Prozent obendrauf. Dann wäre es doch wiederum wichtig, dass aus diesem zusätzlichen Geld das Beste gemacht wird: das Beste für die Patienten, das Beste für die Innovationen – von der Diagnostik über Therapien bis hin zu neuen OP-Methoden oder Digitalisierung – und ja, auch für die Effizienz.
Und Sie führen in Ihrem Antrag an, Sie wollen das Selbstkostendeckungsprinzip wieder einführen.
Das Selbstkostendeckungsprinzip ist innovationsfeindlich. Es gibt keinen Grund mehr für Innovationen, wenn ich jede Rechnung einfach bezahlt bekomme, ohne zu überlegen, ob ich das nicht auch vernünftiger und wirtschaftlicher machen kann. Wir brauchen aber diese Innovationen.
Es geht vor allem auch um Qualität. Wir wollen für dieses zusätzliche Geld auch die beste Qualität haben. Diesen Prozess, den ich jetzt beschrieben habe, nennt man Wettbewerb. Dieser Wettbewerb, dieses Ringen um die beste Ergebnisqualität, ist der Garant für die beste Qualität, so wie das Subsidiaritätsprinzip der Garant für das Funktionieren unseres Sozialsystems ist. An diesem Wettbewerb wollen wir festhalten.
Jetzt haben Sie in Ihrem Antrag durchaus auch Punkte stehen, die ich teile, zum Beispiel beim Thema Investitionen. Ja, es ist wahr, dass die Länder ihrer Verpflichtung, die Investitionen zu 100 Prozent zu finanzieren, nicht nachkommen. Deswegen sehe ich hier Handlungsbedarf. Dass Geld im laufenden Betrieb fehlt, Defizite entstehen und Träger ins Minus kommen, liegt auch daran, dass Geld aus den Erlösen entnommen wird, –