Vielen Dank; das erleichtert es mir als Redner. – Ich möchte zusammenfassend an der Stelle darauf hinweisen: Die bisherigen Hilfen diskriminieren zwischen Fremd- und Eigenkapital. Wenn jemand zum Beispiel sich etwas vom Mund abgespart hat, etwa die Friseurin das Geld für den Friseursalon, dann wird die Person schlechtergestellt als eine Mieterin oder ein Mieter. Der Mittelstand geht im Antragsdickicht verloren. Wir sagen: Bündelt die Hilfen beim Finanzamt! Das Finanzamt hat alle Daten. Es hat die Steuerbilanz. Warum, um Gottes willen, müssen die Unternehmen jetzt auch noch eine Subventionierungsrechnung vorlegen, zusätzlich zu dem, was sie sowieso schon alles machen müssen? Baut diese unnötige Bürokratie ab! Dann sind wir auf dem richtigen Weg. Das leistet das Kieler Modell, das die FDP in den Deutschen Bundestag einbringt.
Meine Damen und Herren, damit entsteht ein Stück weit eine Entschädigung für den Staatseingriff der Schließung von Betrieben. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier weist darauf hin, dass es einen Rechtsanspruch auf die Hilfen geben sollte. Die FDP hat das im November beantragt. Herr Papier sagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Ein „Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit“ sei nicht gerechtfertigt. Kein Rechtsanspruch auf Hilfen sei „aus rechtsstaatlichen Gründen … fragwürdig“. Meine Damen und Herren, auch hier haben wir mit dem Kieler Modell eine Lösung. Ich hoffe, dass wir hierfür im Deutschen Bundestag endlich eine Mehrheit finden – im Interesse der betroffenen Unternehmen und ihrer Beschäftigten.
Vielen Dank.
Nächster Redner ist für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß.