Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Heveling, Sie haben sich eben gewundert, dass die AfD den Bundestag auffordert, sich selbst zu begrüßen. In der Tat fragt man sich, wie es zu so einer selbstreferenziellen Fehlhaltung kommt. Es erklärt sich allerdings aus dem Dasein der AfD: Wer sollte der AfD denn zustimmen und Zuspruch geben, wenn nicht sie selbst?
Wir ringen in den Debatten hier in der Tat darum, den besten Weg aus der Pandemie zu weisen. Es gibt unterschiedliche Ansichten, es gibt unterschiedliche Anträge. Die FDP hat bei der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen umfangreichen Änderungsantrag vorgestellt, mit dem wir den auch von uns gehegten Bedenken an der Unbestimmtheit der vorgelegten Regelungen Rechnung tragen wollten und deutlich präzisere Regelungen vorgeschlagen haben. Wir haben keine Mehrheit in diesem Haus gefunden, was wir ausdrücklich bedauern, meine Damen und Herren.
Aber die AfD hat an dieser Diskussion überhaupt nicht teilgenommen. Sie will daran auch gar nicht teilnehmen. Umso mehr erstaunt es jetzt, mit welchem wirklich schlecht gemachten Antrag Sie hier auftreten und behaupten, Sie träten für Gewaltenteilung, Grundrechte und Demokratie ein.
Zur Gewaltenteilung sagen Sie, der Bundestag solle jetzt feststellen: Es bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz. – Wissen Sie, wer in diesem Land feststellt, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht? – Das stellt nicht der Bundestag fest. Das ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, und es ist dessen Vorrecht. Da hat nicht der Bundestag etwas festzustellen.
Das verkennen Sie bereits im Ansatz. Das ist das populistische Muster, das in einigen osteuropäischen Ländern gefahren wird, wenn dort gesagt wird: Der Wille des Volkes und ein Beschluss des Parlaments stehen über der Verfassung, stehen über dem Gericht. – Nicht mit uns.
Sie wollen hier tatsächlich, dass man sich einem Normenkontrollantrag anschließt. Dabei müssten Sie es besser wissen. Das geht nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits explizit festgestellt:
Einer Plenarentscheidung bedarf es aber anders als für einen Untersuchungsausschuss für die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nicht.
Zitat Ende. – Das ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nicht von 1974, sondern vom 3. November 2020 – keine drei Monate alt.
Dieser Beschluss ist auch noch in einem Verfahren ergangen, in dem es um den Beitritt von AfD-Abgeordneten zu einem Normenkontrollverfahren das Parteienfinanzierungsgesetz betreffend ging. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen das direkt aufgeschrieben; aber entweder wollten Sie es nicht lesen, Sie können es nicht, oder Herr Gauland war mal wieder nicht am Briefkasten.
Ja, das hat er jetzt nicht mitgekriegt.
Um es klarzumachen: Die Demokratie fördern Sie damit bestimmt nicht, meine Damen und Herren. Deswegen wird es Sie auch nicht wundern, dass wir diesem Antrag, mit dem Sie versuchen, das Parlament zum Kasperletheater zu machen, mit Sicherheit nicht zustimmen werden.