Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona verbreitet sich durch den Kontakt zwischen Menschen. Das wichtigste und effizienteste Instrument, um die Pandemie in den Griff zu bekommen, ist daher die konsequente Kontaktreduzierung. Das trifft uns alle hart, ist aber nach wie vor unerlässlich. Klar ist aber auch, dass sich Kontakte in unserem Leben nicht vollends vermeiden lassen. Wir haben sie beim Einkaufen, im Bus auf dem Weg zur Arbeit, beim Arzt, am Arbeitsplatz oder auch in stationären Einrichtungen. Das Tragen von medizinischen Masken ist daher unser alltagstauglichstes Instrument gegen das Coronavirus.
Medizinische Masken schützen uns selbst, und sie schützen andere. Und sie sind das sichtbare Zeichen für gelebte Solidarität. Ich sage hier explizit „medizinische Masken“, also OP-Masken oder FFP2-Masken;
denn ehrlich gesagt verstehe ich die komplette öffentliche Fokussierung auf FFP2-Masken nicht ganz.
Ja, es ist richtig FFP2-Masken gewährleisten einen höheren Eigenschutz – immer vorausgesetzt, sie werden vorschriftsmäßig getragen und gehandhabt.
Es gibt aber aus gutem Grund Arbeitsschutzvorschriften, die das Tragen einer FFP2-Maske auf 75 Minuten am Stück beschränken, eine Erholungspause von 30 Minuten verlangen und arbeitsmedizinische Voruntersuchungen empfehlen. Wer schon einmal eine solche Maske für längere Zeit unter Belastung getragen hat, der weiß auch, dass das wirklich anstrengend und belastend ist.
Verstehen Sie mich jetzt bitte nicht falsch: FFP2-Masken sind eine wichtige Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung. Und sie sind außerhalb des Gesundheitswesens immer dann sehr sinnvoll, wenn Personen, die sich mit einem in einem geschlossenen Raum befinden, keinen Mund-Nasen-Schutz tragen – so wie wir es beispielsweise auf der rechten Seite hier im Plenum leider viel zu oft beobachten können.
Aber klar ist auch, dass, wenn alle konsequent und richtig eine medizinische OP-Maske tragen und damit einen konsequenten Fremdschutz betreiben, es automatisch einen Eigenschutz gibt.
Das würde aber voraussetzen, dass sich alle konsequent daran halten und dass die Masken dann auch tatsächlich Mund und Nase ordentlich bedecken. Solange das nicht der Fall ist, ist das Tragen von FFP2-Masken in gewissen Situationen eine sehr sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahme.
Die nunmehr gültige medizinische Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist wichtig, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Ich bin auch dankbar, dass die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz hier nicht dem blinden Aktionismus des bayerischen Ministerpräsidenten gefolgt ist.
Klar muss uns sein: Wenn es eine solche Maskenpflicht gibt, dann müssen wir dafür sorgen, dass auch jeder die Masken erhalten kann.
Sozial schwächere Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Daher ist es wichtig und richtig, dass Grundsicherungsempfänger analog zum Verfahren bei den Risikopatienten nun auch mit Masken versorgt werden. Ich bedanke mich recht herzlich beim Arbeitsminister Hubertus Heil, dass es zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn gelungen ist, hier zeitnah eine gute Lösung zu präsentieren.
Für Risikopatienten haben wir schon im dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Dezember geregelt, dass FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Entscheidung versorgen wir über 34 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Darüber hinaus wurde bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart, die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu steigern. Arbeitgeber sind – der Kollege Kippels hat es schon erwähnt – seit dem 21. Januar verpflichtet, medizinische Masken am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Viel entscheidender ist aber, dass Arbeitgeber nun verpflichtet sind, wo immer es möglich ist, Homeoffice anzubieten; denn das trägt zu einer signifikanten Reduzierung der berufsbedingten Mobilität bei. Homeoffice ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil, um Neuinfektionen weiter zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, mit den nun geltenden höheren betrieblichen Arbeitsschutzstandards und der Ausgabe von Masken an Risikopatienten und an sozial bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger schützen wir einen großen Teil der Bevölkerung effektiv und gut. Und es mangelt auch nicht an verfügbaren medizinischen Masken. Die Bundesregierung hat schon im letzten Jahr ein Förderprogramm aufgelegt, um die inländische Produktion attraktiver zu machen. Das Programm zeigt Wirkung mit jährlich 5 Milliarden zusätzlichen Schutzmasken.
Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Bevor man staatliche Regulierung fordert, sollte man die tatsächliche Versorgungslage und das Marktgeschehen betrachten. Wenn die Lager gut gefüllt sind und FFP2-Masken mittlerweile bei Discountern für unter 1 Euro angeboten werden, dann gibt es offensichtlich keinen Engpass. Wir müssen daher weder Masken zentral beschaffen noch die Preise staatlich regulieren.