Frau Kollegin Ferschl, dazu sage ich sehr gerne etwas. Die gesamte Arbeitsschutzverordnung steht eben unter der Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes. Dabei stellt die Anwendung der Maske sicherlich eine der existenziellen Maßnahmen dar. Aber es lassen bestimmte Büro- oder Produktionssituationen auch andere effektive und nachgewiesenermaßen nützliche Vorsorgemaßnahmen zu.
Es ergibt sich jeweils aus einer sinnvollen Einzelfallbetrachtung, dort den bestmöglichen Schutz zu nutzen, weil ja auch – das wissen wir alle – das Tragen der Maske von einzelnen Personen nicht immer als besonders angenehm empfunden wird.
Im Übrigen verweise ich darauf, dass in der Schutzverordnung auch ausdrücklich angeordnet ist, dass die Mitarbeiter die Maske, wenn sie dann überreicht wird, auch tragen müssen.
Insofern bin ich der Meinung, dass die Schutzverordnung den Bedürfnissen der Mitarbeiter Rechnung trägt.
Fazit zu Punkt 2: Aus unserer Sicht erledigt.
Forderung 3: Zulage für die Grundsicherungsempfänger. Es ist bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, dass Sie bei außergewöhnlichen Ereignissen immer so Grundsatzpositionen aus dem Hut zaubern und die dann als Lösungsansatz für diese schwierigen Lagen anwenden wollen.
Ich hatte eben schon auf die Preissituation der FFP2-Masken verwiesen. Aber ich verweise auch ausdrücklich darauf, dass ein Zuschlag von 100 Euro in Ansehung der jetzt geltenden Sätze eine Erhöhung um über 20 Prozent bedeuten würde, was ich als unverhältnismäßig erachte, selbst wenn – dazu komme ich jetzt noch – man einen Bedarf anerkennen würde.
Die Bundesregierung hat diesen Bedarf jetzt mit ihrer neuesten Regelung in der Tat erkannt und eine entsprechende Regelung umgesetzt. Die Abgabe von zunächst zehn Masken ist in Ansehung der nachgewiesenen Möglichkeiten der Gebrauchsverlängerung bzw. der Zeit, in der sie angewendet werden, der richtige Weg; das ist eine ausreichende Menge.
Eins bin ich durchaus auch bereit hier an dieser Stelle festzustellen: Mit der Sachleistung der Masken durch die Apotheken wird wirklich dem Zweck Rechnung getragen, den Infektionsschutz in dieser Zeit auch für Menschen mit geringeren Einkommenssituationen zu gewährleisten. Dass Behinderteneinrichtungen und auch die Obdachlosenhilfe in der Zuwendung berücksichtigt worden sind, zeigt, dass die Zielrichtung richtig ist. Der Gesamtbedarf im Hinblick auf die Coronapandemie wird auch nicht durch die Situation der Kinder zusätzlich belastet, weil auch hier der Heimunterricht, der Digitalunterricht berücksichtigt ist.
Fazit für alle drei Antragsforderungen: überholt, erledigt, überflüssig,
systemfremd oder jedenfalls unverhältnismäßig.
Deshalb müssen wir diesen Antrag trotz seiner „In der Kürze liegt die Würze“-Aufmachung ablehnen.
Vielen herzlichen Dank.